Urheberrechtsreform: Artikel 11, 12 & 13 - Was ist das?

in #blog5 years ago

Vorab:
Ich finde ich es persönlich wichtig, wenn wir hier zu Demonstrationen und Petitionen gegen etwas aufrufen, zumindest etwas Information dazu zu liefern. Diesen Post schreibe ich aber nicht als Moderatorin und auch nicht im Auftrag von jemandem, sondern als private Nutzerin und Liebhaberin des Internets und dieses Forums. Wenn es also Kritik an meinem Posting gibt, so lenkt diese auf mich und nicht auf die Plattform oder deren Betreiber und Nutzer. Solltet ihr Kritik haben, so bin ich dafür offen, aber bitte darum, dass nicht beleidigt, gestichelt oder anderweitig unangemessen mit mir gesprochen wird. Zwar bemühe ich mich objektiv darüber zu schreiben, aber ich gebe zu, dass ich nur ein Mensch vor einem Bildschirm bin und auch meine Meinung dazu habe. Außerdem weise ich hiermit darauf hin, dass all meine Angaben ohne Gewähr sind. Ich garantiere nicht für eine lückenlose Richtigkeit, sondern beziehe meine Informationen auch nur von verschiedenen Quellen. Ich bin ich keine Juristin, weshalb es sein kann, dass ich auch etwas nicht verstanden haben könnte. Dankeschön.

Nun aber zum Thema: Die UrheberrechtsreformViele haben bestimmt schon mitbekommen, wie die Hashtags #Artikel3, #SaveYourInternet, #Uploadfilter, #Merkelfilter, #NieMehrCDU/CSU die Rankings diverser Online-Plattformen erklimmen. Auch die öffentlichen Medien werden jetzt aktiv. Auf dem höchst umstrittenen 13ten Artikel der Urheberrechtsreform wird hier aber am meisten eingegangen. Verständlich, betrifft er doch wirklich jeden, der das Internet nutzt und/oder ein Content Creator ist. Aber es gibt auch noch zwei weitere „bekannte“ Artikel der Reform, die man nicht untergehen lassen sollte: Artikel 11 und Artikel 12.
Das Problem der ganzen Debatte liegt darin, dass es erst in letzter Zeit wirklich möglich gewesen ist, sich mehr darüber zu informieren. Die Gesetzestexte waren öffentlich nicht einsehbar und mussten erst geleakt werden, damit die Öffentlichkeit Zugriff und Informationen erhalten konnte. Wäre dies nicht getan worden, würden wir heute vielleicht noch nichts darüber wissen, weil auch die großen Medien nicht darüber berichtet haben. Irgendwann hätten wir wahrscheinlich einfach vor vollendeten Tatsachen gestanden, was ich persönlich schon als ein Unding erachte, wo es doch uns alle, die wir Internet nutzen, direkt betrifft.
Angeblich demokratische Politik hinter dem Rücken des Volkes zu betreiben und dafür zu sorgen, dass der gemeine Bürger nichts darüber erfährt, halte ich einfach für ein gefährliches Spiel mit dem Vertrauen jener, die dafür gesorgt haben, wo die Politiker heute sind.

Beginnen wir aber mit Artikel 11 des Kommissionsvorschlag zur Ausweitung des Urheberrechts.Auch bekannt als: Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Verlegerrecht

Ihr kennt das gewohnte Bild, wenn ihr mit bspw. Google News etwas im Internet sucht und euch die Ergebnisse aufgelistet werden: Kleine Bilder mit Schlagzeile und kurzem Text, der knapp das Thema erläutert oder die Einleitung eines Artikels zeigt. Dies könnte, im schlimmsten Fall, bald der Vergangenheit angehören.

Artikel 11 will den Verlegern das Recht einräumen, für die Onlinenutzung von Vorschaubildern, Schlagzeilen und Beitragseinleitungen, sog. „Snippets“, Lizenzen verkaufen zu dürfen und damit Geld zu verdienen. Denn bisher verdienen Verleger daran nichts, sondern lediglich an den Rechten, die sie von den Urhebern der Artikel eingekauft haben. Also den Journalisten. Das bedeutet, dass sie erst verdienen, wenn Leser durch Suchergebnisse, bei eben Google News, tatsächlich den Besuch auf die Seite des Verlags vornehmen, um den ganzen Artikel vollständig zu lesen. Grundsätzlich nicht so verkehrt, wenn denn die Journalisten, die die Berichte für die Verlage schreiben, auch etwas vom Kuchen abbekämen. Bisher scheint dies nämlich nicht die Intention dahinter zu sein. Das bedeutet, es wird eigentlich gar kein geistiges Eigentum geschützt und auch kein Autor entlohnt, wie es die ganze Zeit immerzu heißt.

Grundsätzlich gilt, dass Privatnutzung und Hyperlinknutzung von Artikel 11 ausgenommen sind. Außerdem auch sehr kurze Auszüge. Was kurz aber genau bedeutet, wurde nicht festgelegt, scheint somit also reine Auslegungssache zu sein. Auch wäre ich mir persönlich nicht so sicher, ob Privatpersonen nicht trotzdem belangt würden.Will ich also meinen Vater einen Artikel schicken, dann ist das okay, aber wenn ich dies in der Öffentlichkeit, als Dienstleister der Informationsgesellschaft tun will, sieht es anders aus. Als Dienstleister der Informationsgesellschaft gilt man dann, wenn man mit seiner Plattform Geld verdient, egal mit was und als Betreiber einer Unternehmenswebsite. In der Praxis könnte es dann so aussehen, dass ich, wenn ich z. B. einen Artikel von Focus oder meinetwegen auch ganz simpel, der BILD verlinken wollen würde, erst eine Lizenz vom Axel Springer Verlag erwerben müsste. Denn je nachdem wie die Software einer Plattform funktioniert, würden automatisch „Snippets“ generiert und angezeigt werden.

Dies tut z. B. Facebook, wenn ihr einen Link in euren Status postet und auch bei WhatsApp ist dies Gang und Gebe.Will ich das also öffentlich tun, müsste ich beim Verlag anklopfen und fragen, ob ich dies tun darf. Nun kann der Verlag sagen: „Ja, darfst Du. ABER dann musst Du zahlen.“. Dann kann ich zwar sagen, dass ich auf den Artikel verzichte, weil ich nicht zahlen will oder kann, aber dadurch ginge mir die Möglichkeit verloren mit meiner Plattform interessant zu sein/werden. Natürlich könnte der Verlag auch sagen, mach ruhig, denn man würde sich gegenseitig helfen. Als Plattformbetreiber bekomme ich Traffic durch die Verlinkung des Artikels und der Verleger bekommt daraufhin den Traffic derer, die über meine Plattform diesen Artikel aufrufen. Aber sind wir ehrlich: Geld ist lukrativer. Der Verlag hätte hier die Macht. Allerdings kann ich den Link auch nackt posten, wie es ihn eben auch gibt, habe dadurch aber natürlich den optischen Effekt nicht, der viel Aufmerksamkeit erregen würde.

Aber es funktioniert auch andersherum. Ein größeres Beispiel wäre wieder Google News. Verlage könnten sagen: „Hey Google News, Du zeigst unsere Links mitsamt „Snippets“, zahle gefälligst auch dafür.“. Denn hier beginnt es schon: Bei den angezeigten Treffern der Suche, egal ob es genau das war, was der Nutzer gesucht hat oder nicht. Google News kann jetzt sagen: „Nö Du, bevor ich zahle, lasse ich euch erst gar nicht bei den Suchergebnissen auftauchen, deliste euch einfach oder ich mache es, wie eure Reform es will und zeige nur noch eure Hyperlinks an.“.

Dies könnte so aussehen:

Bildquelle: t-online.de

Jetzt ist Google News der mit der Macht und der Verlag würde sehr wahrscheinlich zurückrudern und sagen, dass es dann schon okay ist, solange sie weiter in den Ergebnissen auftauchen und sie so den Traffic, den Google News ihnen verschafft, behalten.

Das Beispiel mit Google News ist 2014 so schon passiert. Deutschland und Spanien wollten von Google News, dass es für die Nutzung von Inhalten der Verlage zahlt. Allerdings ist Deutschland in den Verhandlungen aufgrund der Argumentation Googles, zurückgerudert und so wurde es eine Nullverhandlung. Alles blieb, wie es jetzt immer noch ist. Außer für Spanien, denn dort ist Google News tatsächlich abgeschaltet worden. Während also Google zumindest bzgl. Deutschland EIGENTLICH schon fein raus ist, weil man sich ja schon geeinigt hat, „Snippets“ zu nutzen, betrifft es z. B. Facebook, Twitter und andere gewinnbringende Plattformen, sowie Unternehmenswebsites weiterhin. Da dies jetzt auf die EU Ebene ausgeweitet wird, könnte es aber dennoch sein, dass Google News uns auch „abschaltet“.
Ginge es Verlegern und Konzernen übrigens wirklich darum ihre Inhalte vor Google News zu schützen, weil sie ja kein Geld bekämen, könnten sie eine sog. Robots.txt nutzen, welche den Zugriff von Google News oder wem auch immer man nicht ermöglichen möchte, seinen Inhalt zu sehen, verhindert. Aber das würde weder Geld, noch Traffic bringen.

Es scheint für normale Nutzer unbedenklich, dabei würde, egal wie die Verhandlungen dabei verlaufen würden, unsere eigentlich ja uneingeschränkte Informationsfreiheit beschnitten werden, da uns nicht alle Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stünden.
Gegen Artikel 11 gibt es eine Petition, die ihr auf https://savethelink.org/ unterschreiben könnt.

Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=AL6gD7JKivE
https://www.youtube.com/watch?v=-d2dIybAnGY
https://juliareda.eu/leistungsschutzrecht/
https://www.heise.de/newsticke…ews-moeglich-4224772.html
https://savethelink.org/

Als Nächstes versuche ich etwas zu Artikel 12 zu erläutern.

Eigentlich soll die Urheberrechtsreform die Urheberrechte für Künstler, Journalisten, Autoren und anderen Kreativen stärken, was aber auch Artikel 12 auszuhebeln scheint.Bisher sieht die Rechtsprechung vor, dass die Erlöse von Werken zu 100% an die Urheber gehen sollen. Verwertungsgesellschaften (Verlage, Musikkonzerne), wie z. B. die GEMA haben für ihren Aufwand bei Konzerten etc. ein Anrecht auf einen Teil des Erlöses, weil sie den Künstler unterstützen. Soweit, so gut. Doch durch Artikel 12 soll erreicht werden, dass der Erlös darüber hinaus zu gleichen Teilen zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften verteilt werden soll. Verwertungsgesellschaften sollen also als Miturheber vergütet werden, was folglich noch weniger Geld für Künstler bedeuten würde.

Bereits 2016 wurde versucht eine pauschale Gewinnbeteiligung von mindestens 50% für Verwertungsgesellschaften zu erwirken. Der Bundesgerichtshof beschloss allerdings, dass dies nicht rechtens sei.

Tja, das war es auch schon zu diesem Artikel, denn Informationen dazu sind leider rar gesät.

Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=-d2dIybAnGY
https://hpd.de/artikel/nicht-g…-gegen-uploadfilter-16563
http://juris.bundesgerichtshof…t=3&nr=74426&pos=2&anz=77

Jetzt zum bekanntesten Artikel der Reform: Artikel 13

Man könnte ihn und so wird er auch, „ACTA2“ nennen. Wer sich noch an die Datenkrake erinnern kann, versteht vielleicht, worauf es hinausgeht.

Artikel 13 soll das Urheberrecht von Video, Audio, Bild und Text schützen. Klingt soweit gut und richtig. Da Urheber unmöglich jede Plattform durchsuchen können, um festzustellen, ob ihre Werke vielleicht rechtswidrig irgendwo verwendet werden und dann ihren Anspruch auf ihr Recht zu stellen, sollen Plattformbetreiber jetzt in Verantwortung gezogen werden.

Bisher war es so geregelt, dass Plattformbetreiber für die hochgeladenen Inhalte ihrer Nutzer nicht haftbar, sondern dazu verpflichtet waren, gemeldeten Inhalt zu entfernen. Dies sei aber zu wenig und deshalb will man Plattformbetreiber jetzt haftbar machen. Sie sollen sich nun also Lizenzen für urheberrechtsgeschützte Inhalte einholen. Also mit allen Rechteinhabern Verhandlungen führen. Und das, noch bevor etwas hochgeladen wird.

Ich verstehe es so: Ohne zu wissen, was überhaupt hochgeladen wird, bin ich als Plattformbetreiber in der Pflicht, eine Lizenz zu besitzen, die es erlaubt, dass das was hochgeladen wird, rechtens ist. Auch weiß ich ja trotzdem nicht, ist der, der da hochlädt tatsächlich der Urheber? Dazu muss man sich wohl aber zusätzlich Artikel 9 a) ansehen, welcher auch erst geleakt werden musste. Denn der soll aussagen, dass es wohl Verwertungsgesellschaften geben wird, die eine Zusammenführung der Urheberlizenzen bilden, ich stelle es mir vor wie eine Datenbank, bei denen man dann die Lizenzen erwerben kann. Der Erlös würde hier, wenn ich richtig denke, aber wieder geteilt und nicht gänzlich an den Urheber gehen.

Aber es geht weiter. Hat ein Plattformbetreiber keine Lizenzen erworben und es wird etwas auf seiner Plattform gemeldet, muss er nachweisen, dass er alles Mögliche unternommen hat, um an Lizenzen zu gelangen. Nur dann soll er nicht in die Haftung kommen. Außerdem gibt es auch Ausnahmeregelungen für StartUps, wie man auf heiser.de nachlesen kann. Betreffen tut dies aber auch nur StartUps, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro liegt. Wenn sie im Monat auf über 5 Millionen Besucher kommen, sollen aber auch diese begünstigten jungen und kleinen Firmen zusätzlich zeigen, dass sie „bestmögliche Bemühungen“ unternehmen, um weitere Uploads angezeigter Werke zu verhindern. (Stand 14. 02. 2019)

Fällt ein Plattformbetreiber nicht unter die Ausnahmen, muss er alles was von Nutzern hochgeladen wird, auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen und hier auch, bevor es hochgeladen wird. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er eine „Erkennungssoftware“ nutzen. Diese soll auf eine Datenbank aller urheberrechtlich geschützten Werke zugreifen können und noch vor der Freigabe in der Lage sein, den hochgeladenden Inhalt mit dieser Datenbank abzugleichen. Hochgeladen wird also nur, was in der Datenbank als „rechtens“ eingestuft ist. Es würden also Daten erfasst und gefiltert werden. Somit hätten wir einen „Uploadfilter“, wenngleich die Politiker sagen, dass dies nirgends stehen würde. Das Wort „Uploadfilter“ wird als solches auch tatsächlich nicht verwendet. Allerdings wurden „Uploadfilter“ im Koalitionsvertrag auch als „unverhältnismäßig“ eingestuft und daher abgelehnt. Aber nichts anderes ist eine solche „Erkennungssoftware“. Der Koalitionsvertrag, sowohl von der CDU/CSU als auch dem Koalitionspartner, der SPD, wurde also gebrochen.

Abgesehen vom Bruch des Koalitionsvertrages: In der Theorie, schön und gut. In der Praxis, nicht umsetzbar. Kein Code kann wirklich ALLES berücksichtigen, was mehrere Informatiker und bereits laufende „Erkennungssoftwares“ bestätigen. Vielmehr sieht man den „Uploadfilter“ als Gefahr für unsere allseits geliebte, bunte Internetkultur, mit der viele von uns aufgewachsen sind. Denn das Differenzieren von z.B. Parodien von tatsächlichem urheberrechtsgeschützem Original, kann eine K.I. gar nicht leisten. Laut Axel Voss (CDU/CSU) heißt es, dass Parodien, Memes, Satire und Ähnliches ausgenommen, geschützt seien, aber wie soll eine K.I. dies erkennen? Wie soll der liebe „Uploadfilter“ das wissen? Das wird uns nicht beantworten. Im Zweifel wird eben alles geblockt, was zu viel Ähnlichkeit mit etwas urheberrechtlichgeschützten Inhalten hat. So einfach ist das. Ganz gleich, ob es sich nur um ein Meme oder Ähnliches handelt.

Auch eine Meinungsbeschneidung, Verletzung der Meinungsfreiheit nach §5 GG wird befürchtet und kann, sagte Herr Axel Voss (CDU/CSU), im Interview mit organge vom Handelsblatt, „auch mal eingegrenzt“ werden.

ZITAT VON AXEL VOSS (CDU/CSU)„Ich kann nicht dafür garantieren, dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird.“

Außerdem sagte er auch, dass ein „Uploadfilter“ keine Verpflichtung sei. Aber wenn nicht mit Filter, wie soll dann gehandelt werden? Das bleibt ganz den Plattformbetreibern überlassen. Die Politik stellt hier also Regeln mit technisch eigentlich unmöglichen Bedingungen auf, die die Meinungsfreiheit beeinträchtigen kann und wird und lässt die, die es umsetzen sollen, allein im Regen stehen.

Ich persönlich sehe auch eine Möglichkeit solche Filter zu missbrauchen. Man stelle sich vor, ich nehme einen Teil eines Buches, der bspw. eine Handlung beschreibt, die ich gern diskutieren möchte. Dafür gibt es ja genügend Foren, in denen es möglich ist. Nun sage ich meine Meinung dazu und diese ist eventuell nicht ganz positiv. Was könnte also ein Urheber jetzt tun? Er meldet es, weil ihm meine Meinung nicht passt, tut dies aber unter dem Deckmantel des Urheberrechts, weil ich sein Werk zitiert habe. Mag Verschwörungstheoriecharakter haben, aber so wirklich rein theoretisch wäre es doch durchaus denkbar.

Aber mal wieder weiter im Text: Alle die nun nicht in der Lage sind sich eine eigene „Erkennungssoftware“ zu programmieren, sind gezwungen eine zu kaufen. Geben tut es sie ja durchaus schon, aber es bleibt weiterhin dabei, dass diese einfach fehleranfällig sind und – und das ist ein großer Knackpunkt – nicht bezahlbar sein werden. Googles ID-Conten-Filter für YouTube z. B., welcher aber auch in sehr vielen Fällen nicht funktioniert, wodurch es zu Verzögerungen im Upload oder erst gar nicht zu einer Veröffentlichung kommt, hat Google mal eben so knappe 100 Millionen in der Entwicklung gekostet. Es ist ein so komplexes Programm, dass man damit rechnen muss, dass es wohl so seine 1000-2000 Euro kosten wird. Und das vielleicht sogar monatlich, denn ein solches Programm muss ja immer aktuell sein. Das bedeutet, sämtliche Kleinunternehmen, Blogger, Künstler und auch Forenplattformen, die vielleicht nur Einnahmen über Werbung machen, können dicht machen. Wieder ist der kleine Mann der Benachteiligte.

Im allerschlimmsten Fall wird befürchtet, dass Seiten außerhalb der EU sich all diese Gesetze anschauen und dann entscheiden, dass Ihnen dieser Aufwand schlicht zu viel ist, das Verhältnis von Einnahmen und Aufmerksamkeit nicht gerecht wird und führen einen globalen Block ein. So wie es Google News bereits in Spanien getan hat.

Quellen:
https://www.youtube.com/watch?v=3xCfwbJYWuM&t=141s
https://www.youtube.com/watch?v=Ql9xCDJXnJc
https://orange.handelsblatt.com/artikel/56303
https://www.heise.de/newsticke…right-Reform-4308720.html

Ich glaube ich habe soweit jetzt alles, was mein Kopf und meine Recherchen geben, aufgeschrieben und hoffe, dass es dem ein oder anderen dabei hilft, ein wenig mehr Durchblick zu bekommen.
Hier könnt ihr den Politikern, die über die Urheberrechtsreform abstimmen, E-Mails schreiben und sogar in ihren Büros anrufen: https://saveyourinternet.eu/de/https://pledge2019.eu/de

Seid aber bitte höflich, auch wenn euch der Politiker oder dessen Büro nicht ernst nimmt oder letztlich nicht dagegen stimmen wird. Denn wir wollen als Menschen, als Bürger angesehen und gehört werden und das erreichen wir nicht mit Beleidigungen, Drohungen oder provokanter Wortwahl. So unverhältnismäßig Uploadfilter sind, so unverhältnismäßig ist auch unangebrachtes Benehmen.
Und hier könnt ihr die Petition unterschreiben: https://www.change.org/p/stopp…rtikel13-saveyourinternet 




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