Anwärter auf den Titel der Deppen des Monats

in #deutsch5 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Fall 1:

Roger Lewentz (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz, war schon einmal grottenschlecht beraten, sich zu einem Thema zu äußern, von dem er nichts versteht. Mit mittlerer Reife aus der Schule entlassen, mutet es schon kühn an, sich zu juristischen Themen zu äußern.

Die finanzielle Heranziehung der Bürger zu Straßenausbaubeiträgen kann nicht mit der Wertsteigerung der an den sanierten Straßen liegenden Grundstücke begründet werden, denn die gegenteilige Folge tritt ein. Ausgebaute Straßen ziehen noch mehr Verkehr an. In der Konsequenz steigen Lärm und Verschmutzung für die Anlieger. Die Wohnqualität nimmt ab - mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die zu erzielenden Mieten. Die Straßen werden weitaus mehr vom Durchgangsverkehr genutzt als von den Anliegern. Mithin zahlen die Grundstückseigner für die Wertminderung ihrer Immobilien.
Zudem entrichten die Bürger Steuern und haben ein Recht auf eine Gegenleistung. Dazu zählt der Bereich der Daseinsvorsorge, zu dem auch die Instandhaltung der öffentlichen Straßen und Wege gehört.
Hirn nimmt nicht ab, wenn man es benutzt. Allerdings scheitert letzteres oft an fehlendem Substrat.

Fall 2:

Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes hat die Klage eines Soldaten gegen den Haar-Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums abgewiesen. Die dafür gelieferte Begründung läßt nicht nur an der fachlichen Qualifikation der Besetzung dieser Kammer zweifeln. Offenbar entbehren die dort Tätigen nicht nur des gesunden Menschen~, sondern jeglichen Verstandes.

Der im Innendienst tätige Soldat findet es nicht rechtens, daß seine Kolleginnen lange Haare tragen dürfen, während ihm dies untersagt ist.
Das Gericht entschied, daß das sich nur an männliche Soldaten richtende Verbot Gültigkeit besitze, weil die Bundeswehr ein einheitliches Erscheinungsbild brauche. Zugleich stellten die Richter fest, daß es derzeit an einer Rechtsgrundlage für den einschlägigen Erlaß fehle, und diese künftig erst geschaffen werden müsse.
Wenn der Erlaß der Rechtsgrundlage entbehrt, ist er rechtswidrig. Folglich hätte schon daher der Klage stattgegeben werden müssen.
Das einheitliche Erscheinungsbild wird nicht nur durch die männlichen Soldaten geprägt. Wobei einmal ganz dahingestellt bleiben kann, ob es beim derzeitigen Zustand der Truppe wirklich noch auf das äußere Bild ankommt, wenn es an den Inhalten mangelt. Ein leerer Sack bleibt nicht stehen - und sei er noch so schön. Da die Wehrfähigkeit kaum noch gegeben ist, könnte, im Gegenteil, ein wildes Erscheinungsbild wenigstens noch einen Rest an Abschreckung gewährleisten.
Der Haar-Erlaß verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Wird der Genderismus nun ernst genommen oder nicht? Das hier ist doch ein grundlegender Anwendungsfall. Die Frauendiskriminierung nun durch die Männerdiskriminierung abzulösen, kann ja wohl nicht das Ziel darstellen.

https://www.t-online.de/nachrichten/id_85179172/minister-lewentz-nennt-strassenausbaubeitraege-gerecht.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/urteile-soldat-will-lange-haare-tragen-bundesgericht-lehnt-ab_id_10260753.html
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