Impressumspflicht für Steemit in Deutschland

in #deutsch6 years ago (edited)


Als Webentwickler und Gelegenheitsblogger stellt sich für auch bei Steemit die Impressumsfrage.

Ist für Steemer ein Impressum verpflichtend?

Um es gleich vorauszunehmen:
Nach meiner streitbaren und subjektiven Ansicht ist die Sache eindeutig:

Ja, für deutsche Steemer gilt die Impressumspflicht.

Hauptkriterium:

-implizite Gewinnerzielungsabsicht

Dieser Punkt ist meiner Einschätzung nach bereits vollständig ausreichend und zutreffend für eine Impressumspflicht bei Steemit.

Andere Kriterien:

-regelmäßige journalistisch gestaltete Inhalte

Nach Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können.

-Inhalte, die nicht privater Natur sind

Privat wäre in diesem Zusammenhang, wenn die Steemit-Inhalte ausschließlich für die Familie oder nähere Verwandschaft bestimmt sind. Wenn man also unter Facebook etwas veröffentlicht, was nur für die Ansprechzielgruppe sichtbar ist, dann wäre die Zielguppe selbstverständlich als privat anzusehen, wenn es ein öffentlicher Blog ist, der sich aber nur an die Familienmitglieder wendet, dann ist auch das Kriterium privat zutreffend. Wenn ich aber wie in diesem Artikel etwas für die Allgemeinheit veröffentliche ist das Kriterium privat nicht mehr zutreffend und ich brauche ein Impressum.

Die automatische Gewinnerzielungsmöglichkeit ist vermutlich einem Banner auf einem Blog gleichzusetzen, auch wenn das Banner keine Gewinne erzielt, und auch, und das ist etwas bitter: wenn die Gewinne einem Dritten, z.B. dem Blogsoftwarebetreiber, zufließen.

Tipp: Generell ist man mit einem Impressum auf der rechtssicheren Seite

Wer es genauer wissen will, und auch wer wissen will, wie ein Impressum aussehen sollte, der findet mehr Infos auf einschlägigen Internseiten zum Thema E-Recht. Allerdings ist Steemit so innovativ und neu (unbekannt), dass es speziell zu diesem Thema noch keine sehr spezifischen rechtlichen Aussagen gibt. Zumindest habe ich auf Anhieb keine gefunden. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und lasse meinen Wissensstand gerne in den Kommentaren konstruktiv verbessern. Wie seht Ihr den Fall? :)

Es gibt im Internet viel Information zum Thema, eine gute Quelle ist diese hier:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#a2
Oder bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
Handelsblatt zum "Vater der DSGVO":
https://www.handelsblatt.com/politik/international/jan-philipp-albrecht-das-ist-der-vater-der-dsgvo/22605018.html

Meine Meinung:

Wie die DSGVO ist auch das TMG (TeleMedienGesetz) eine erstickende Bedrohung für kleine Unternehmer oder Hobbyblogger, usw. - Ein Beispiel, wenn eine Person einem Blog eine sozial unbequeme Meinung kundtut und gleichzeitig rechtlich gezwungen ist, ihre Wohnanschrift zu veröffentlichen, dann macht sich der kleine Blogger verletztlich, während sich Mainstreamjournalisten hinter etablierten Medienkonzernen verstecken können und diesem die Preisgabe seiner Anschrift und Steuernummer nicht aufgebürdet wird, weil er in einer großen Zeitung Artikel veröffentlicht und dabei (wen überhaupt) nur seinen Namen nennt.

Die deutsche Gesetzgebung wirkt zunehmend erstickend. Die Abmahnindustrie ist ein Abszess, und die DSGVO, die gut gemeint ist und zu einer positiven Thematisierung der Themen Datensicherheit, Datenschutz und Datenselbstbestimmung führt, kracht jedoch in die Realität des kleinen Selbständigen oder des sich in der Öffentlichkeit engagierenden Bürgers, gegen den diese Gesetze unverhältnismäßig als Engagierungslust tötendes Druckmittel und Damoklesschwert gerichtet sind, was die Gesetzgeber, die in ihrer geschützteren Elfenbeinglocke nicht sehen können oder wollen.

Eine vollständige Impressumspflicht und ein vollständigeres DSGVO müssten nicht nur die Webseitenbesucher, sondern auch die Betreiber schützen, insbesondere dann, wenn es kleine, die demokratische Pluralität und die kleine wirtschaftliche Innovation bereichende Bürger und Unternehmen sind, die über weniger Resourcen verfügen als Großkonzerne. In einem ausführlichen Interview mit dem "Vater der DSGVO", dem grünen Politiker Jan-Philipp Albrecht, musste ich erschreckt feststellen, dass dieser nicht in meiner Welt lebt. Laut seiner Einschätzung hätte ja niemand Interesse daran, das DSGVO gegen einen einfachen Blogger zu verwenden, er hielte das für sehr unwahrscheinlich. Wie bitte? Seit wann werden Gesetze auf Basis von subjektiven Einschätzungen von Wahrscheinlichkeiten geschrieben? Bereits in den ersten 10 Tagen nach dem 25. Mai 2018 haben eine Handvoll meiner Kunden die DSGVO als Knüppel verwendet um berechtigte Zahlungsforderungen gegen sie abzuwehren. In allen Fällen war ich mit mittlerweile 18 Jahren Geschäftserfahrung gut vorbereitet, um die Angriffe abzuwehren aber für einen unerfahrerenen Freelancer mit wenig Resourcen für Anwälte, etc. ist das sofort eine erhebliche Existenzbedrohung, die einem die Freude und die Lust an den nimmt, was eine Demokratie und eine innovative Wirtschaft braucht: Freiraum und Schutz der eigenen Meinung, und Freiraum und Schutz am Experimentieren und an der Innovation. Soziale und wirtschaftliche Innovation sind genauso schützenswert wie deren Bewahrung. Es muss eine gesunde Balance geben, die nicht zum Nachteil ausgerechnet derjenigen auswächst, die die Gesellschaft am unteren Ende der Pyramide tragen: die einfachen Bürger und kleinen Unternehmer, der Meinungsaustausch und der Austausch neuer Konzepte wie Steemit.

Impressum: http://www.lepold.com/impressum/

Sort:  

Das Problem mit dem Impressum und der Angabe der Adresse sehe ich auch, wenn die Geschäftsadresse gleichzeitig die Wohnadresse ist.

Würde die Ankündigung von Urlaub bzw. das Posten von entsprechenden Bilder während des Urlaubs als grobe Fahrlässigkeit gelten, wenn genau in dieser Zeit eingebrochen wird und man davon ausgehen kann, dass die Täter von der Abwesenheit wussten?
Ich weiß, dass die Nennung eines Abwesenheitszeitraums auf dem Anrufbeantworter schon vor vielen Jahren als grobe Fahrlässigkeit betrachtet wurde...

"Würde die Ankündigung von Urlaub bzw. das Posten von entsprechenden Bilder während des Urlaubs als grobe Fahrlässigkeit gelten, wenn genau in dieser Zeit eingebrochen wird und man davon ausgehen kann, dass die Täter von der Abwesenheit wussten?" - wow, ich hatte nicht mal an die Urlaubssituation gedacht, richtig. Ja, das genau das wovon ich spreche: jemand, der zu Hause arbeitet und dann in seinem Blog Bilder vom Urlaub postet und per Gesetz die Adresse veröffentlichen muss, hat ein erhebliches Sicherheitsrisiko, während ein Angestellter in einem Medienkonzern oder jemand, der sich eine Pseudoadresse / Virtuelles Büro leisten kann, geschützt ist.
Ich sehe es ein, dass jemand, der besser verdient, einen teureren Urlaub machen kann, aber dass derjenige, der weniger verdient, durch Gesetze exponiert wird, das geht nach meiner Ansicht zu weit.

Die Sache mit dem AB ist mir rel. neu, ...- Du meinst: Grobe Fahrlässigkeit, wenn es dann um die Versicherungsfragen geht?

Genau, für die Hausratversicherung sind solche Hinweise wie die beiden unten angefügten bares Geld wert, weil sie die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Du müsstest also einen Rechtsstreit beginnen und wahrscheinlich zwei Zivilgerichte finden, die das anders sehen. Denn wenn die Versicherung in der ersten Instanz verliert, wird sie das Urteil wohl nicht akzeptieren.

Auweia, ich werde morgen gleich zum Finanzamt rennen und meine Einnahmen von Steemit melden (Ironie off)

Hello deepimpulse!

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