DSGVO Das neue EU-Schreckgepenst für Blogger, Fotografen und den normal Bürger

in #deutsch6 years ago

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird am 25.05.2018 wirksam. Es wird nicht leicht in diesem paragrafendschungel durch zusehen.


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Was ändert sich ab den 25.05.2018?

Betreibst du eine Homepage dann muss du vieles beachten. Bei vielen Sachen, wo man es nicht vermute werden persongebunde Datein gespeichert.

  • Kommentar auf ein Blog, in der Regel werden E-mail adressen und IP gespeichert
  • Newsletter, speicher von E-Mailaressen zum versenden
  • Social Media, diese übermitteln sogar schon beim Betreten der Website Daten an den jeweiligen Anbieter, egal ob man dort Mitglied ist oder nicht.
  • Datenschutzerklärung und Impressum, ist diese aktuell und auch DSGVO konform?
  • Google Analytics, hier werden auch IP gesammelt durch ein dritt Anbieter
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    Fotografieren ist ein schönes Hobby aber was ändert sich dort?

Vieles überall dort wo unbeteiligte auf ein Foto sind, sei es nur am Rand. Heißt es "Vorsicht Kammera!" Es ist jetzt nicht mehr so einfach "Street Photography", "Sportfotografie", Hochzeitsphotografie" oder Andere Bereiche zu machen.
Ein Beispiel Du bestellst für deine Hochzeit ein Fotograf, kann er nicht einfach drauf los knipsen. Er muss nach dem neuen EU-Gesetzt von sämdlichen Gästen eine Schrieftliche Einwillig einholen und aufbewahren.
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Und die Recht am Bild?

Hier kommt glücklicherweise Kunsturhebergesetzt (KUG) von 1907 ins Spiel. Laut allgemeiner Rechsprechung hat die KUG immer Vorrang gegeben über dem Bundesdatenschutztgesetz (BDSG.
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Warum ist der Normal Bürger davon betroffen?

Mit dem neuen Gesetzt werden persongebunden Datenspeicherung geregelt. Das heißt auch Digitalkameras, Smartphones und vergleichbare Geräte, können Daten speichern (Uhrzeit, Datum und GPS-daten)
Wenn ein freier Fotograf, Blogger oder der normal Bürger ein Foto machen möchte, brauch er die Einwilligung aller Person die erkennbar auf dem Foto zu sehen sein könnten. Auch von den Personen die per Zufall vorbei gehen.
Im normalem Leben ist es völlig unrealistisch. Das Foto muß nicht mal auf einer Plattform hoch geladen worden sein. Die Aufnahme selbst zählt dann als Datenerhebung und unter liegt damit dem DSGVO.
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Und welche Strafen können mir drohen?
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Ein ganze reihe Strafen können es sein, angefangen von Abmahnung, Untersagungen, Schadensersatzforderungen und Bußgelder. Bußgelder können bis zu 20 Mio Euro verhängt werden und das ist kein Witz. Sollte es sich weiter so herumsprechen werden unser Anwält und Gericht viel zu tun haben.
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Ein kleiner Trost

Alle Fotos und Veröffendlichung vor dem 25.05.2018 fallen nicht unter dem neuen DSGVO.
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Was machen wir jetzt Abwarten oder alles verändern?

Die DSGVO ist zu allgemein, um alle konkreten Schritt für die Anpassung von Websites oder Blogs vorzunehmen. Die kommende ePrivacy Verordnung wird da mehr konkrete Dinge bringen, auch wenn es sicher danach ebenfalls noch Klärungsbedarf durch Gerichte geben wird.

Dennoch sollte man schon aktiv werden und sich mit den neuen Grundlagen der Datenverarbeitung in der EU anfreunden. So z.B. mit dem Gebot der Daten-Minimierung. Je weniger personebezogene Daten man in Zukunft sammelt, umso weniger Aufwand hat man.

Die folgenden Fragen sollte man sich schon mal durch den Kopf gehen lassen:

  • Welche Daten sind wirklich wichtig und notwendig?
  • Wie und wo werden diese verarbeitet?
  • Welche Hinweispflichten muss ich erfüllen?
  • Wie sicher und transparent verwalte ich die Daten?
  • Welche Alternativen gibt es für problemtische Aspekte meiner bisherigen Website?
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    Was meint Ihr dazu, wie wollt Ihr mit der neuen EU-Gesetz umgehen. Und wie immer für dieAngaben gebe ich keine Gewähr XD.

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Quelle:
https://www.selbstaendig-im-netz.de/recht/dsgvo-was-man-bei-eigenen-websites-und-blogs-beachten-muss/
https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html

Gruß

Hornet on Tour

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Hey du,
cooler Beitrag.
Hab erst gedacht, es geht um das neue Urteil bezüglich der Dashcams.
Beispiel: https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/bgh-urteilt-ueber-dashcams-der-videobeweis-fuer-den-strassenverkehr-kommt-teilweise/22530550.html

Grüße
Micha

Danke erstmal für die Zusammenstellung.
Als jemand, der im Rahmen mindestens eines Ehrenamtes auch Fotos macht, natürlich mit Menschen drauf, finde ich die Idee, von allen das Einverständnis einholen zu müssen, sehr lustig. Ich meine, die Forderung gibt es ja schon seit ein paar Jahren und bisher war es gang und gäbe, zu sagen, wer bei einer Übung dabei ist, hat das Recht, nicht auf Fotos drauf sein zu wollen, verwirkt. Beim zweiten Ehrenamt haben wir uns gelegentlich von hinten fotografiert ...
Ob das Fotografieren von Einsatzstellen durch Gaffer damit abnimmt, wage ich ja sehr stark zu bezweifeln.

Auch ich werde meine Website die Tage vom Netz nehmen.
Ich habe ehrlich gesagt keine Lust das ich von irgendwelchen Anwälten abgemahnt werde. Es ist richtig zum kotzen!!!
So lang es keine richtigen Regelungen gibt, werde ich wohl meine Website auch nicht wieder ins Netz nehmen.
Deutschland hatte 2 Jahre zeit alles zu regeln aber keiner hat nur einen Finger gerührt. Bin gespannt wann sich was richtig tut.

Also, ich habe meine Seite erst mal vom Netz genommen. Der Aufwand der betrieben werden soll, ohne zu wissen, ob man einen Fallstrick übersehen hat. Die Knüppel, die hier in den Weg gelegt werden, grad z.B. für kleinere Blogger, lassen mich schon an eine weitere Einschränkung in der Presse- und Meinungsfreiheit denken. Die Bereiche, die die Fotographie betreffen, lassen mich an eine Einschränkung der Berufswahl denken, obwohl diese eigentlich verfassungsgemäß zugesichert ist. Aber, wie soll z.B. ein Konzert-Fotograph seinen Beruf frei ausüben, wenn er nur noch leere Konzertsääle fotographieren darf.

Das ist ein sehr gute frage, hätte unser Politik nicht geschlafen wäre es schon geregelt. Kein weiß wirklich was los ist. Ist wirklich alles Verbot, selbst private Fotos für das Fotoalbum.
Danke für dein Kommentar

Für das private Album nicht ganz so gefährlich, mit Rollfilm noch weniger. Das Problem liegt im Digitalen. Da wird nicht mehr fotografiert, sondern es werden Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, und von diesen Daten könnten dann wieder Rückschlüsse auf die Personen gezogen werden. In dem Moment, wenn diese Daten auf Deinem Rechner gespeichert sind, bist Du böse, böse, böse.

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But why do I get only 25% upvote of 100% + payment?

Die Einverständnis zu holen ist so eine Sache.
Bei Aktivitäten an meiner Universität oder Events, an denen ich durch die Uni teilnehme, ist diese Erlaubnis zu geben oft eine Voraussetzung zur Teilnahme. Ich habe das Gefühl, dadurch wird keiner geschützt, da man die Erlaubnis dann einfach gibt, weil man nicht groß eine Wahl hat, aber ein schlechteres Gefühl bei der ganzen Sache hat als würde man gar nichts von den Fotos wissen, die oft eh niemand groß zu Gesicht bekommt.

Es ist ja alles nett gedacht, aber was interessiert es mich im Endeffekt, ob ich vielleicht weit im Hintergrund irgendeines Urlaubsfotos auf einen Bog zu sehen bin? Da wird mal wieder viel zu weit gegangen.

Sag mal so wie es ist, ich scheiß mal auf die DSVGO zumindest was es beim Fotografieren angeht.
Wenn jemand nicht auf einen Foto sein will hat er es mir gesagt und ich hab es auch immer gleich gelöscht.
Wer auf verschieden Festen unterwegs ist muss auch damit rechnen das er irgendwo mal auf einen Foto sein wird.
Eine andere Frage wie sieht das dann mit online Ticketverkauf aus. Da weis ich dann relativ viel von einer Person.
Was noch dazu kommt allein zwischen Deutschland und Österreich wird die DSGVO anders gehandhabt.
Behörden sind ja schon mal ausgenommen, auch einige anderen, bei uns sollen angeblich nur die zur Kassa gebeten werden die mehrere male und im großen Still gegen die Verordnung verstoßen.
Ist natürlich wage darauf zu setzen aber ich fahre verbotener Weise seit 3 Jahren (wenn ich sie nicht vergesse) mit einer Actioncam im Auto und Filme den Straßenverkehr in Österreich eigentlich nicht erlaubt. Allerdingst möcht ich ja nicht den Verkehr oder andere Verkehrsteilnehmer filmen sondern wenn ich wo hin fahre die Landschaft das darf ich dann sogar :)
Jetzt heißt erst mal abwarten bis die Verordnung im kraft ist und dann bis die ersten Fälle da sind.
Gibt auch ein Sprichwort was mir so einfällt, was mir der Feuerwehrkomandat gesagt hat.
"Wo kein Kläger, da kein Richter."
Irgendwie hat er ja auch wieder Recht den auch wenn ich jetzt jemanden Fotografiert habe der nicht im Bild sein möchte muss er das erstmal beweisen das ich das habe.
Wenn ich das nicht veröffentliche wird diese Person sich schwer tun, den auf meine Kamera muss ich ihn nicht schauen lassen.
Ich mach ja viele Fotos die ich nicht veröffentliche.
Hatte auch mal jemanden der meinte ich habe ihn Fotografiert aber war nur in etwa die Richtung durch das Tele war auch der Bildausschnitt nicht allzu weit und war nur mein Motiv drauf und kein Beiwerk :D
LG Max

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