Recht einfach #1: Recht haben und Recht bekommen

in #deutsch5 years ago

Wie bereits angekündigt ( https://steemit.com/deutsch/@lammbock/neue-blogreihe-zu-rechtlichen-themen-fragen-und-vorschlaege ) starte ich nun meine Blogreihe zu rechtlichen Themen. Der Blog soll sich vor allem an Nicht-Juristen richten, deshalb versuche ich möglichst, Paragraphen und Fachbegriffe nur zurückhaltend zu benutzen bzw. sie zu erklären. Ich werde alles nach bestem Wissen und Gewissen schreiben, trotzdem sind Ungenauigkeiten und Fehler nie ganz zu vermeiden. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass das keine konkrete Rechtsberatung ist. Eine solche dürfte ich auch gar nicht anbieten.

@seo-boss hat geschrieben:
"Eines ist Fakt, Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe :-). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Recht sehr formbar in den Händen von guten Anwälten ist. Wer den besseren Anwalt hat gewinnt den Prozess. Meine Frage: Gibt es überhaupt ein unabhägiges Recht? Jeder weiß doch, dass z.B. Staatsanwälte weisungsgebunden sind. Wie verträgt sich das mit der Rechtsstaatlichkeit?"

Damit spricht er gleich einige interessante Punkte an. Es ist natürlich richtig, dass nicht immer derjenige Recht bekommt, der auch Recht hat. Das ergibt sich schon daraus, dass man seine Rechte oft erst gerichtlich durchsetzen muss. Im Rahmen der Gerichtsprozesse gibt es aber viele Punkte, die die tatsächliche Rechtslage verzerren können. Bei der Vielzahl an Einflussfaktoren werde ich sicherlich nicht alle möglichen Aspekte darstellen können, im Folgenden werde ich aber versuchen, zumindest einige davon zu erklären:

I. Seine Rechte nicht kennen

Dieser Punkt ist selbsterklärend. In sehr vielen Fällen wissen die Betroffenen überhaupt nicht, welche Rechte sie haben. Es gibt eine unüberschaubare Anzahl an Gesetzen, die dazu auch noch selten eindeutig sind. Selbst als Jurist muss man häufig gründlich recherchieren, um dann zu einem nur ungefähren Ergebnis zu kommen. Wenn man als Laie seine Rechte aber schon gar nicht kennt, wird man sie auch nicht durchsetzen.

Hinzu kommt, dass man in der Schule sehr wenig beigebracht bekommt, was rechtliche Aspekte angeht. Auch deshalb will ich zumindest manche juristische Themen ansprechen. Vielleicht hilft es ja sogar einmal einem von euch im wahren Leben.

II. Gute und schlechte Anwälte

Man kennt es vielleicht aus Anwaltsserien: Der super Anwalt schafft es, selbst die aussichtslosesten Rechtsfälle zu gewinnen. Ganz so ist es in der Realität nicht. Ein guter Anwalt kann besonders in umstritten Rechtsfragen sehr hilfreich sein, wenn der Richter selbst nicht genau weiß, wie er entscheiden soll. Besonders bei eher faulen, unerfahrenen oder ungründlichen Richtern kann es durchaus vorkommen, dass er dann eine überzeugend vorgebrachte Argumentation eines Anwalts übernimmt. Allgemein gilt aber, dass der Richter das Recht selbst kennt, er ist also nicht an die Rechtsausführungen der Anwälte gebunden.

Viel mehr Einfluss auf den Ausgang eines Prozesses haben meiner Meinung nach schlechte Anwälte. Selbst habe ich es schon öfter erlebt, dass Anwälte die falschen Anträge stellen, die falschen Fragen fragen, Fristen versäumen oder zeigen, dass sie rechtlich keine Ahnung haben. Für ihren Mandanten hat das teils gravierende Folgen: So kann es z.B. sein, dass ein verspätet vorgebrachtes Beweismittel nicht mehr zugelassen wird, dass der falsche Antrag zu einem nachteiligen Ergebnis führt oder dass wegen einer falschen Beratung nicht oder zu Unrecht geklagt wird.

Im durchschnittlichen Prozess geht es nicht um komplizierte Rechtsfragen. Es ist vielmehr wichtig, dass der Anwalt die erforderlichen Grundlagen beherrscht. Ansonsten kann sein Mandant seine Rechte oft nicht durchsetzen.

III. Beweislast im Zivilverfahren

Im Zivilverfahren (also meist, wenn ein Bürger einen anderen verklagt) muss jeder diejenigen Tatsachen beweisen, die für ihn vorteilhaft sind. Man kann sich vorstellen, dass das aber manchmal schwierig bis unmöglich ist. Wenn man z.B. geltend machen will, dass man bereits bar bezahlt hat, aber keine Quittung und auch sonst keinen Beweis dafür vorbringen kann, wird es oft dazu kommen, dass man noch einmal bezahlen muss. Der Richter darf nämlich keine begründeten Zweifel mehr haben. Wenn die gegnerische Partei bestreitet, das Geld erhalten zu haben, werden im Normalfall aber noch gewisse Zweifel bleiben.

Man muss also nicht nur Recht haben, um Recht zu bekommen, sondern das auch noch beweisen können.

IV. Weisungsgebundene Staatsanwälte

Kommen wir vom Zivilrecht zum Strafrecht. Dem Angeklagten und seinem Verteidiger sitzt im Strafverfahren der Staatsanwalt gegenüber. Wie @seo-boss richtig geschrieben hat, sind Staatsanwälte aber weisungsgebunden. Ist das ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip?
Die Weisungsgebundenheit kann durchaus problematisch sein. Insbesondere, da derjenige mit der obersten Weisungsbefugnis der jeweilige Justizminister ist. Daher fordern auch viele Richter und Staatsanwälte, die Weisungsbefungnis etwas einzuschränken. Dennoch ist sie im Grundsatz nicht verkehrt. Sie wird nämlich in den seltensten Fällen für einzelne Verfahren angewandt, vielmehr werden über sie allgemein für eine Vielzahl von gleichgelagerten Fällen ungefähre Richtlinien festgelegt. So wird z.B. ungefähr festgelegt, wann Verfahren regelmäßig eingestellt werden oder wie hoch die geforderte Strafe bei einem Diebstahl im Wert von X € ist. Die Weisungsbefugnis verhindert also insofern eine gewisse Ungerechtigkeit, da es ansonsten sein kann, dass innerhalb eines Gerichtsbezirks vergleichbare Strafen unterschiedlich verfolgt werden.

Was aber wohl am Wichtigsten ist: letzten Endes entscheidet nicht der Staatsanwalt sondern der Richter, ob und wie ein Angeklagter verurteilt wird. Richter sind aber nur dem Gesetz unterworfen. Daher ist die Rechtsstaatlichkeit durch die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten nicht verletzt.

V. Überarbeitete Gerichte

Unsere Gerichte sind überarbeitet. Insbesondere, wenn auch noch Kollegen ausfallen, kann es schon mal sein, dass man mit einer Stelle, die auf 26 Stunden in der Woche ausgelegt ist, regelmäßig über 50 Stunden in der Woche arbeiten muss.
Natürlich wirkt sich das leider oft auch auf die Qualität der Urteile aus. Es gibt viele Urteile, bei denen man das Gefühl hat, dass es sich die Gerichte leicht gemacht haben, um früher heimgehen zu können.
Wie in Punkt II. beschrieben, sind das wahrscheinlich die Fälle, in denen ein guter Anwalt besonders nützlich ist.

VI. Psychologie

Neben dem rechtlichen Aspekt hat auch der psychologische Aspekt Folgen für die Entscheidung des Richters. Das wird selten beachtet, weil es eigentlich nicht sein sollte. Aber natürlich wirken psychologische Effekte auch auf Juristen.

Ein vermutlich oft unterschätzter Aspekt sind die unbewussten Vorurteile, die natürlich auch Richter haben. Auch wenn es nicht sein sollte, gibt es viele kleine Punkte, die Einfluss auf die Entscheidung haben können:
Aussehen, Stimme, Name, Geschlecht, Alter, Herkunft, ... Im Rahmen von Bewerbungen gibt es einige Studien, die zeigen, welchen nicht zu unterschätzenden Einfluss diese Faktoren haben. Ich bin mir sicher, dass dies zumindest zum Teil auch auf Gerichtsurteile zutrifft.

Neben vielen weiteren psychologischen Effekten gibt es zum Beispiel auch den sogenannten Anker-Effekt. Das spielt z.B. beim Verkauf eine Rolle: Man nennt als Verkäufer einen sehr hohen Preis. Diese Zahl setzt sich im Kopf fest und bestimmt so den Ausgangspunkt. Wenn dann der Endpreis nur halb so hoch ist, wirkt das dann als Schnäppchen, auch wenn es tatsächlich überteuert ist. Diesen Effekt sieht man fast täglich in so ziemlich jedem Geschäft.
Dazu gibt es hinsichtlich des Strafverfahrens auch eine Studie: In vergleichbaren Verfahren fordert der Staatsanwalt einmal eine realistische Strafe in seinem Plädoyer, ein anderes mal eine übertrieben hohe. Auch, wenn die übertrieben hohe Forderung als solche klar erkennbar war, führte sie trotzdem zu signifikant höheren Strafen.

Leider sehe ich keine Möglichkeit, diese psychologischen Effekte zu verhindern, auch wenn sie dazu führen, dass die Urteile ungerecht sein können.

VII. Geld

Schließlich führt natürlich auch Geld dazu, dass nicht immer derjenige, der Recht hat, auch Recht bekommt. Zwar gibt es Prozesskostenhilfe, für diejenigen, die zu wenig für ein Gerichtsverfahren haben. Trotzdem sind die Möglichkeiten je nach Vermögen natürlich verschieden. Ich habe es oft erlebt, dass sich jemand selbst vertritt, in Verfahren vor den Amtsgerichten braucht man nämlich keinen Anwalt. Auch, wenn die Richter da schon ein bisschen helfen, führt das trotzdem dazu, dass man vielleicht nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen kann, da man sie schon gar nicht kennt. Sofern der Fall nicht sehr einfach und absolut klar ist, empfehle ich grundsätzlich immer einen Anwalt zu beauftragen!

Fazit:
Nicht immer bekommt der Recht, der auch Recht hat. Ein komplett unabhängiges Recht gibt es auch bei uns nicht. Viele der dargestellten Probleme wird man wohl auch nicht lösen können. Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern steht meiner Meinung nach die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland aber ziemlich gut da.


Nachdem das mein erster richtiger Blogeintrag war, würde ich mich besonders über Feedback freuen! War es zu ausführlich oder zu knapp? Was war unverständlich? Was hat euch gefallen und was nicht?

Falls ihr Fragen zu diesem oder zu anderen Themen habt, stellt sie in den Kommentaren! Falls ich kann, werde ich sie (evtl als eigenen Blogeintrag) beantworten. Ich freue mich immer über interessante Fragen und Diskussionen :)

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Sehr aufschlussreich und sachbezogen ist Dein Beitrag! In § 146 GVG heißt es ganz klar und unmissverständlich, sogar für Nicht-Juristen: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Hier ist keine Ausnahme definiert :-). Wenn der Vorgesetze demnach etwas fordert, was nicht zwingend dem Gesetz folgt, muss der Staatsanwalt gehorschen. Dem Wesen nach ist ja die Staatsanwaltschaft dann auch nicht ein eigenständige Teil der Judikative. Der Richter ist unabhängig, der Staatsanwalt nicht. Nach meinem Rechtsempfinden passt das nicht zusammen, um dem Recht insgesamt Eigenständigkeit zu verleihen.

" Hier ist keine Ausnahme definiert :-) "
Das ist richtig. In der Praxis ist es wohl dennoch so, dass Anweisung in einzelnen Fällen die absolute Ausnahme sind. Zumindest meinte das meine ausbildende Richterin. Sie wusste nur von einem Fall, in dem das problematisch war. In den nächsten Wochen bekomme ich bei der Staatsanwaltschaft einen Einblick, da kann ich bei meiner zuständigen Staatsanwältin ja einmal nachfragen :)

"Wenn der Vorgesetze demnach etwas fordert, was nicht zwingend dem Gesetz folgt, muss der Staatsanwalt gehorschen."
Im Grundsatz stimmt das wohl. Die Grenze ist spätestens die offensichtliche Rechtswidrigkeit. Wie @hatoto beschrieben hat, können das Strafvereitelung im Amt bzw. Verfolgung Unschuldiger sein.

"Der Richter ist unabhängig, der Staatsanwalt nicht. Nach meinem Rechtsempfinden passt das nicht zusammen, um dem Recht insgesamt Eigenständigkeit zu verleihen."

Mich würde interessieren, wie das in anderen Ländern ist. Die Befürchtung, die ich habe, ist, dass es dann Zufall ist, welchen einzelnen Staatsanwalt man hat, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Das fände ich ziemlich problematisch.

In der Theorie hört sich das alles sehr schön an :-), allein die Praxis ist maßgeblich. Wenn ich z.B. lese, dass jährlich 7000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, wegen Schwarzfahren, weil sie kein Geld haben, um die Strafe zu bezahlen. Auf der anderen Seite haben wir schwerste Straftaten, die mit sehr milden Bewährungsstrafen "geahndet" werden. Dann halte ich gewisse Zweifel am Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit für legitim. Wie sagte man früher: Da ist etwas faul im Staate. Nur ein Beispiel unter vielen: https://www.ndr.de/kultur/Risse-im-deutschen-Rechtsstaat,gedankenzurzeit1268.html

Ja, das mit Ersatzfreiheitsstrafen für Schwarzfahren finde ich auch schrecklich. Da sehe ich die Verhältnismäßigkeit einfach nicht mehr gewahrt. Generell sollte man das als Ordnungswidrigkeit einstufen. Allerdings ist das eher eine Aufgabe für die Politik.

Ich habe eben gelesen, dass es durchaus Stimmen dafür gibt, dieses Weisungsrecht abzuschaffen und dass das in anderen Ländern sogar bereits geschehen ist.

"Für eine von der Regierung unabhängige Staatsanwaltschaft haben sich nach Italien (28) unter dem Eindruck überwundener Diktaturen Ungarn (29), Kroatien (30), Lettland (31), Litauen, Estland, Slowenien und die Slowakei entschieden."
Quelle

Ah, vielen Dank!

Zumindest was die Weisungsbefugnis des jeweiligen Justizministers angeht, fordert auch der Deutsche Richterbund eine Abschaffung.

https://www.drb.de/positionen/verbandsthemen/amtsrecht-staatsanwaelte/

"Wenn der Vorgesetze demnach etwas fordert, was nicht zwingend dem Gesetz folgt, muss der Staatsanwalt gehorschen."

Allerdings gilt das nicht unbegrenzt.
Aus § 152 II StPO ergibt sich, dass der Staatsanwalt unabhängig von allen Weisungen einem Verfolgungs- und Anklagezwang unterliegt, sofern bei einem Verdächtigen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet einzuschreiten, wenn zureichende Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten vorliegen. Schreitet sie nicht ein, kann sie sich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen. Schreitet sie im umgekehrten Fall ein, obwohl gar keine Anhaltspunkte vorliegen, so läuft sie Gefahr sich wegen Verfolgung Unschuldiger strafbar zu machen.

Nur innerhalb dieser Grenzen können Weisungen erteilt werden, da sich sonst auch der Vorgesetzte wegen derselben Taten strafbar machen kann.

Ein schöner Beitrag. Es freut mich hier endlich weitere juristische Beiträge lesen zu dürfen!

Ich habe in meinem letzten Praktikum gelernt, dass es essentiell ist, eine Rechtschutzversicherung zu haben. Ohne diese scheuen die Menschen den Gang zum Anwalt. Denn selbst wenn sie Recht haben, sind die Kosten nur schwer zu kalkulieren. Da verzichtet man mal gerne auf sein Recht, wenn es nur um ein paar Euro geht.

Dankeschön! Wie ich erfahren habe, bist du ebenfalls Jurist. Darf ich fragen, was du machst?

Eine Rechtsschutzversicherung ist wirklich zu empfehlen! Mein Richter schimpft zwar manchmal darüber, weil deshalb vieles eingeklagt wird, was nicht sinnvoll ist. Das zeigt aber gerade auch den Nutzen.

Ich bin Student und bereite mich gerade aufs erste Staatsexamen vor. Die Hürde hast du ja anscheinend schon genommen :)

Schon mal viel Erfolg!
Im Nachhinein sagt es sich natürlich immer einfach, aber es ist wirklich nicht so schlimm, wie man es sich vielleicht vorstellt ;)
Ich hab vor einem Jahr geschrieben und bin jetzt im Ref

Hallo @lammbock guter Post auch die länge gefällt mir vielleicht fügst Du noch ein Bild ein z.b ein Gesetzbuch, erhöht die Wahrnehmung. Ich finde diese Themen spannend
Vote + resteem
VgA

Vielen Dank! :)
Ja, ich werde mir wohl noch ein Bild suchen. Heute habe ich das halb aus Zeitmangel und halb aus Faulheit nicht gemacht.

Der nächste Beitrag soll übrigens ein bisschen praktischer werden: Welche Rechte habe ich, wenn ich eine kaputte Sache gekauft habe?

Einen festen Termin gibt es dafür aber noch nicht.

Hallo @lammbock, danke für Deinen interessanten Blog. Freue mich schon auf weitere. Hab eine schöne Woche. Alexa

Danke für deine (wie immer) netten Worte :)
Ich wünsche dir auch eine schöne Woche!

Grundgesetz Art 9 Abs. 2

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. :)

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html

Da erschließt sich mir der Zusammenhang nicht ganz. Magst du das genauer erklären? :)

Gerne: Das bedeutet, dass es verboten ist sich zu vereinigen z. B. die Zugehörigkeit einer Rechtsanwaltskammer etc. - ist eigentlich ganz klar und unmissverständlich der Artikel! *lol

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Sehr interessant dein Artikel auch die Diskussion die daraus folgten.

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