Die Freie Gesellschaft -Monopole bei den Versorgungsnetzen

in #deutsch5 years ago

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Meine heutige Leseprobe aus „Die Freie Gesellschaft“ befasst sich nochmals mit dem Phänomen der „Monopole“ genauer mit „Monopole bei den Versorgungsnetzen“

(das Buch kann übrigens hier https://www.dietrich-eckardt.com/bücher/ oder auch bei mir erworben werden. Wenn Interesse besteht im Kommentar melden).

Monopole bei den Versorgungsnetzen

Auf den ersten Blick erscheint es als unnötig, regionale und überregionale Ver- und Entsorgungsbetriebe aus dem Wettbewerb herauszunehmen. Einrichtungen wie Wasser-, Abwasser- und Energieversorgungsbetriebe ähneln wirtschaftsstrukturell sehr stark den Versorgungsbetrieben für die übrigen alltäglichen Lebensbereiche, die im Wettbewerb stehen. Allerdings fällt auf, dass die Genannten im Vergleich zu letzteren außergewöhnlich boden- bzw. netzgebunden sind, z. B. die Abwasserentsorgung. Man stelle sich vor, man würde drei konkurrierende Wasserentsorgungsnetze auf ein und demselben Terrain nebeneinander haben. Man hätte zwar den Wettbewerb. Aber jedes hätte seinen Preis. Die dreifache Investition und Erhaltung wäre ein finanzieller Kraftakt, der letztlich von den Nutzern erbracht werden müsste, von der höheren Naturbelastung einmal ganz abgesehen.

Allumfassender Wettbewerb würde z. B. auch konkurrierende Straßen- und Stromverteilernetze auf ein und demselben Territorium erfordern. Vor allem bei Netzbetrieben ist leicht zu sehen, dass sie zum Vorteil aller Nutzer Monopole sein müssen. Von der Bestückung bzw. Beschickung der Netze hingegen dürfte eine Rechtfertigung des Monopolismus nicht gelingen. So wäre es aus Kostengründen durchaus marktgerecht, Straßen- und Schienennetzverwaltungen monopolistisch zu betreiben, Bus- und Eisenbahnbetriebe hingegen nicht. Diese könnten eine Domäne des Wettbewerbs sein. Auch müsste etwa die Einspeisung in territorialübergreifende Energieverteilernetze (z. B. beim elektrischen Strom) kein Monopol sein. Für die Verteilernetze selbst lassen sich jedoch gute Gründe für eine Monopolökonomie anführen. Bei Verkehrswegen zu Lande und zu Wasser, bei Kommunikationsnetzen wie Telefonleitungen, Medienkabeln, bei Leitungsnetzen der Wasser-, Gas-, Stromversorgung dürfte sich Wettbewerb nicht rechnen. Der hohe Ressourcenaufwand würde letztlich zulasten der Nutzer gehen.

Es ist bereits oft darüber debattiert worden, ob und wieweit der Schutz vor Unwägbarkeiten und Gefahren (z. B. durch Feuerwehren, durch technische und medizinische Hilfsdienste, durch Schutzeinrichtungen gegen Unwetter und Erdbeben usw.) eine wettbewerbswirtschaftliche oder eine monopolwirtschaftliche Dienstleistung sein sollte. Eine Legitimation des Monopolismus in solchen Leistungsbereichen hat allein im Tauschgutabnehmerinteresse zu erfolgen. Überall dort, wo das nicht gelingt, ist dem Wettbewerb der Vorzug zu geben.
Den Ausschlag für eine Entscheidung darüber, ob man Monopolismus dulden muss oder nicht, dürften Optimierungsgesichtspunkte geben, und zwar aus Sicht der Nutzer und Verbraucher. Jedenfalls wäre es unsinnig, sich mit viel Aufwand z. B. konkurrierende Schutzeinrichtungen zu schaffen, die man vielleicht nur einmal oder fünfmal oder gar nie im Leben braucht, die man jedoch ständig bereithalten muss.

In einigen ökonomischen Bereichen kann es also auch für ein radikal freisinniges Individuum durchaus als vorteilhaft erscheinen, wenn die wirtschaftliche Leistung von einer einzigen Einrichtung erbracht wird. Letztlich zählt die Effizienz, und zwar in Bezug und mit Rücksicht auf die Abnehmer des Tauschguts. Abgesehen von Wettbewerbszusammenbrüchen und Bestrebungen der Markteroberung werden früher oder später in jeder Gesellschaft Einrichtungen ent- und bestehen, die der Bedarf als Monopole verlangt. Für die Befriedigung dieses Bedarfs so etwas wie Staat zu fordern, lässt sich mit solcher Argumentation nicht begründen. Denn aufgrund bisheriger Erfahrungen darf erwartet werden, dass hier private Unternehmen durchaus von größerem Nutzen sind als die staatlichen, auch dann, wenn sie eine Monopolstellung innehaben. Nur muss man sich dann Gedanken darüber machen, wie die ökonomische Macht, die sie dadurch erlangen, im Interesse der Nutzer in Schranken zu halten ist (s. dazu Abschnitte B 3.2, B 3.3 ff und B 3.4 ff).

Dazu mehr in der nächsten Lesung/Leseprobe

Euer Zeitgedanken

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