Direkte Demokratie? In der Schweiz ist alles besser?

in #deutsch6 years ago

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Ein Hoch auf die Demokratie, so der hochtrabende Wahlspruch in vielen sogenannten demokratischen Ländern. Oder „die Demokratie ist in Gefahr“ wenn man das mürrisches „Volk“ wieder auf Spur bringen will.

Doch viele merken, dass irgendwas an der Demokratie nicht ganz stimmig ist. Da hört man schon mal Stimmen aus diesem „Volk“, dass man mehr Demokratie benötige. Eine Demokratie nach Schweizer Vorbild. In der Schweiz ist alles besser, denn die haben ja eine „richtige Demokratie“. Wenn man die so einführt, wird alles besser.

Das war für mich so interessant, dass ich es nicht lassen konnte mich auf Spurensuche zu begeben. Was ist eigentlich wirklich dran an dieser „Schweizer-Vorbild-Demokratie“?

Mit einem befreundeten Schweizer Juristen und Hochschulprofessor habe ich mich mit diesem Thema mal genauer auseinandergesetzt.

Die dumme Ausrede der Volksherrschaft

Die Schweizer Ausrede, das Volk selbst habe den Taten und überhaupt der Machfülle der obersten Machthaber zugestimmt und stimme ihr immer wieder neu zu, wird marketingmässig durchgezogen bis zu ihrem eigenen Namen, der so tut, wie wenn sie selbst ein Zusammenschluss des ganzen Volkes wäre:

„Schweizerische Eidgenossenschaft“

Ihre oberste Führungscrew nennt sich nicht, wie es eigentlich nahe läge, Oberste-Gangster, sondern dezent „Bundesrat“, und zwei publikumswirksame Debattiergremien willfähriger Hofschranzen, die so etwas wie den Bezug zum Volk darstellen sollen, nennen sich wichtig „Nationalrat“ und „Ständerat“.

Das ist natürlich reiner Bluff. Tatsächlich ist die Führungscrew eine Firma wie andere auch. Im gesamtschweizerischen Unternehmens-Identifikations-Register (UID) ist sie unter der Nummer CHE-114.587.210 registriert, mit offiziellem Domizil in 3011 Bern, Bundesplatz 3. Sie beschäftigt rund 40‘000 Mitarbeitende; das ist zwar eine ansehnliche Grösse, doch weit entfernt von den 8 Millionen Landesbewohner, die zu repräsentieren sie sich anmasst.

Nicht zufällig greift ihr Marketing deshalb gern auf historische Meilensteine einer freiheitlichen Gesellschaft zurück, um doch noch so etwas wie einen demokratischen Bezug zur gesamten Landesbevölkerung herzustellen. Immer beliebt ist da Jean-Jacques Roussseau‘s contrat social aus dem Jahr 1762. Es wird dann etwa die Gründung des Schweizerischen Bundesstaates im Jahr 1848 als solcher Gesellschaftsvertrag dargestellt, den alle hier im Lande auf gegenseitiger Augenhöhe abgeschlossen haben sollen.
In ihrem kürzlich marketingmässig aufgefrischten Führungscrew-Programm (der sogenannten „Bundesverfassung“), liest sich dies so:

„Das Schweizervolk und die Kantone ...
geben sich folgende Verfassung:
...
Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft
Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Land- schaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft.... „

Das ist, wenn man die Faktenlage anschaut, kompletter Schwachsinn. Mit einem freiwillig abgeschlossenen, ja überhaupt mit einem Vertrag haben die Ereignisse von 1848 rein gar nichts zu tun, sondern mit blanker Siegerjustiz:
Die Siegerkantone des damaligen Sonderbundskriegs zwangen den Verliererkantonen gegen ihren Willen die „Schweizerische Eidgenossenschaft“ auf. Das war ein Verstoss gegen das Völkerrecht, das die Zustimmung aller, nicht bloss einer Mehrheit der Kantone vorausgesetzt hätte. Es war aber auch ein Verstoss gegen den Rousseau’schen contrat social, wo es im Buch I, Kapitel 5, ausdrücklich heisst:

„Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selbst Gegenstand der Übereinkunft und setzt zumindest einmal Einstimmigkeit voraus.“

Man könnte auch sagen: Die damals siegreichen kantonalen Führungscrews taten sich zu einem reformierten Macht- und Waffenkartell zusammen, unterwarfen die nach mehr Eigenständigkeit strebenden katholischen Gangs und liessen daraus eine über allen stehende Ober-First Gang hervorgehen. Das mag machtpolitisch geschickt gewesen sein, gab aber keinerlei Legitimation her für die noch heute und immer dominanter herrschende Führungscrew namens „Schweizerische Eidgenossenschaft“.

Vom Volk gemachte Gesetze?

Umso mehr zelebriert diese seither mit grossem Aufwand die angeblich so lebendige Demokratie, indem sie immer wieder mit üppiger medialer Begleitung (vor allem durch das Führungscrew-eigene Fernsehen) entsprechende Veranstaltungen organisiert, sogenannte Volkswahlen und Volksabstimmungen. Dahinter steht die Suggestion, die schon dem französischen Revolutionären Maximilien de Robespierre vorschwebte, der in einer Rede vor dem Nationalkonvent am 5. Februar 1794 Demokratie als diejenige Staatsform definiert hatte,

„wo das souveräne Volk, gelenkt wird durch Gesetze, die sein eigenes Werk sind...“

(Da sollte man in Deutschland mal ganz genau nachschauen, „Erhellung“ könnte folgen)

Robespierre war Rechtsanwalt, geübt im Umgang mit Gesetzen, Verordnungen und überhaupt mit ausformulierten Regeln. Und gegen solche hatte er auch gar nichts einzuwenden. Was er aber radikal ändern wollte, war der Geltungsgrund der Gesetze. Dieser sollte nicht mehr dort zu suchen sein, wo sie herkommen, nämlich vom König, sondern wo sie einwirken, nämlich bei den Rechtsunterworfenen, beim Volk. Das sei das legitime Fundament, so Robespierre, aus dem sich eine Gesellschaftsordnung mit dem Namen „Demokratie“ (demos griechsich 􏰁􏰂􏰃􏰄􏰅 = Volk altgriechisch = Dorf) aufbauen lässt.
Nun wissen wir, dass Robespierre schon bald ins pure Gegenteil verfiel. Er liess nämlich nicht nur den König verhaften und hinrichten (das war zwar nicht die Art des feinen Mannes, aber immerhin nicht unlogisch), sondern auch gleich alle anderen, die nicht seiner Meinung waren. Die von ihm geführte Gang mit dem wohlklingenden Namen „Wohlfahrtsausschuss“ brachte alle um, die sich nicht bedingungslos seinen politischen Vorstellungen unterwarfen. Die kurz zuvor noch feierlich beschworene Grunddevise, den Leuten nichts aufzuzwingen, dem sie nicht zugestimmt hatten, war schon wenige Monate später in ihr brutales Gegenteil gekehrt.

Und das hält an bis heute. Denn genau dasselbe tut auch heute noch die Führungscrew. Auch sie trägt ähnlich edel klingende Namen: „Wohlfahrtsstaat“, „Sozialstaat“, „Staat“ oder eben „Schweizerische Eidgenossenschaft“. Auch sie beschwört den Grundsatz, die geltenden Gesetze seien „das Werk des Volkes“. Und auch sie setzt stattdessen mit brutaler Rücksichtslosigkeit das durch, was sie allein für das Richtige hält. Hinrichtungen finden zwar keine mehr statt, doch nicht weil die Gang kulanter geworden wäre, sondern weil das Volk sich in den mehr als 200 Jahren seit der französischen Revolution derart in seine Untertänigkeit eingeübt hat, dass der obrigkeitliche Terror nicht mehr so plump dreinfahren muss. Er konnte inzwischen zu dezenteren Techniken übergehen, wie etwa flächendeckende Telefon- und Internetüberwachung, bürokratisch perfektionierte Verwirklichung des gläsernen Bürgers, behördlich vorgeschriebene und getreulich befolgte Eintrimmung aller Landesbewohner ab Kindergartenalter in uniforme Führungscrew-Gläubigkeit. Mit Waffen ausgerüstet ist die Führungscrew natürlich trotzdem und wenn es sein muss macht sie davon auch Gebrauch (auf ihr Tötungsmonopol müsste man gesondert eingehen).

Schon mal nachgerechnet?

Nun hört man aber oft, die Schweizerische Eidgenossenschaft sei eine besonders echte Demokratie. Im Gegensatz zu anderen Ländern bestellen die Rechtsunterworfenen nicht nur ihre Vertreter, die dann die Gesetze erlassen, sondern stimmen gar selbst über diese ab. Wenn irgendwo, dann hier in dieser lupenreinen Direktdemokratie, sei die Aussage von den Gesetzen als dem „Werk des Volkes“ wahrlich zutreffend.

Ich hatte da schon immer meine Zweifel: Auch wenn man pragmatisch hinnehmen mag, dass nicht wirklich alle Gesetze vom allen Mitgliedern des Volk erlassen werden, so sollte es doch mindestens eine stattliche Quote sein. Warum also nicht konkret bei der Führungscrew in Bundesbern nachzählen?

  • Da werden wir als erstes schon mal feststellen, dass so gut wie gar keine Gesetze wirklich vom Volk selbst verabschiedet werden, nämlich weniger als ein Prozent all der vielen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Vollzugsverordnungen etc. Und bei diesem knappen Prozent, das dem Volk vorgelegt wird, stimmen im Durchschnitt ganze 11 Prozent der rechtsunterworfenen Landesbevölkerung zu.
  • Ein grosser Teil der Bundesvorschriften stammt von den bereits erwähnten Gremien „Nationalrat“ und „Ständerat“, denen die Rolle zukommt, Stellvertreter des Volkes zu spielen mit dem Argument, sie seien vom Volk beziehungsweise den Kantonen gewählt. Effektiv sind sie dies nicht ansatzweise: Im Durchschnitt entfallen auf die Gewählten je rund 25 Prozent der abgegebenen Stimmen, das heisst 75 Prozent der von den Wählenden auf den Wahlzetteln angekreuzten Namen schaffen es nicht ins Parlament. Wollte man statt der Personen- die Listenstimmen gelten lassen, läge die Quote etwas höher.
    Doch allemal bezieht sie sich nicht auf die ganze Landesbevölkerung, sondern nur auf jene wenigen, die bei der jeweiligen „Volkswahl“ dabei sind. Nicht dabei sind in der Regel zwei Drittel, nämlich Ausländer, Minderjährige sowie jene, die sich aus anderen Gründen in Wahlabstinenz üben.
  • Und weiter: Mit dem Ernennen von „Stellvertretern“ haben diese Wahlveranstaltungen nicht wirklich viel zu tun. Denn einen Stellvertreter zu ernennen, würde heissen, ihm Vollmacht mit inhaltlichen Instruktionen zu erteilen, die Vollmacht je nach dem auch wieder zurückzunehmen und selbst zur Abstimmung zu gehen. Doch die „Bundesverfassung“ der Führungscrew verbietet ausdrücklich jede Instruktion an diese „Volksvertreter“, und ebenso den Widerruf der Vollmacht beziehungsweise die persönliche Teilnahme an der Abstimmung im Parlament. Ganz abgesehen davon, dass man sich in diese „Stellvertreter“ jeweils noch mit 30'000 anderen „Vertretenen“ teilen muss. So etwas ist nicht wirklich Stellvertretung, sondern Zwangsdelegation mit unwiderruflicher Blankovollmacht.
  • Und schliesslich: Die allermeisten Bundesvorschriften stammen gar nicht von diesen Pseudo-Volksvertretern, sondern von den sieben First Gangsters, dieser innersten, winzig kleinen und gerade nicht vom Volk gewählten Machtzentrale. Diese initiiert die Gesetze, lässt sie von einer professionellen Bürokratie ausformulieren und setzt sie schliesslich auch selbst in Kraft. Dass bei rund 25% der Erlasse auch noch eine Schlaufe durchs Parlament eingelegt wird, hat vorwiegend Ritualcharakter. Mehr als kosmetische Änderungen sind nicht die Regel, sondern höchstens seltene und insofern wiederum rituelle Ausnahmen.
    Dies alles zahlenmässig umgerechnet führt zur folgenden mir freundlichst überlassenen Tabelle:

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Die Demokratie-Ausrede der Führungscrew stimmt also im Umfang eines knappen Promilles, während sie im Umfang von 99,9% falsch ist.
Wir hatten schon verschiedentlich Hofjuristen der Führungscrew – sogenannte „Staatsrechtler“ – mit diesen Zahlen konfrontiert. Bestritten hat die tiefe Quote keiner, im Gegenteil, das sei ja gar nichts neues, der eine oder andere wollte gar schon selbst in irgend einem Vortrag auf die erstaunlich tiefe Quote hingewiesen haben (wobei dann 0.00003% jeweils beschönigend von 15, 20 oder 25% die Rede war).

Doch sei Demokratie halt keine mathematische, sondern eine politische Angelegenheit; da gehe es nicht um den Rechenschieber oder die Excel-Formel, sondern um das generelle Phänomen, dass das politische System insgesamt und im Allgemeinen akzeptiert sei; das sei – und die Ausführungen der Führungscrew-Juristen werden dann immer diffuser und schwülstiger – mehr etwas von gefühltem als wirklich rational akzeptiertem Getragensein der Gesellschaftsorganisation. Vom „Werk des Volkes“ ist dann nicht mehr die Rede. Und es scheint fast schon zu genügen, wenn das Volk nur nicht gerade rebelliert.

Die Mär vom contrat social

Oder es wird das soeben erwähnte Argument des contrat social bemüht mit der Be- hauptung, das Mehrheitswahl- und Abstimmungsregime mit seinen im Ergebnis so geringen Zustimmungsquoten sei doch immerhin als solches vom Volk akzeptiert, indem dieses ja die Bundesverfassung quasi als Grundspielregel angenommen habe. Doch auch dies ist nachweislich falsch:

  • Dass bereits bei der ersten Version dieses angeblichen contrat social im Jahr 1848 nicht alle, sondern bloss eine Mehrheit der Kantone zugestimmt haben, wurde schon erwähnt.
  • Was sodann die Zustimmungsquote der jeweiligen Landesbevölkerung anbelangt, so betrug sie bei der Verfassung von 1848 gerade mal 6%. Und abgesehen davon sind diese alle längst tot. Die ohnehin schon viel zu dünne Anfangslegitimation ist inzwischen auch noch weggestorben.
  • Spätere Totalrevisionen der Bundesverfassung vermochten das Manko von 1848 auch nicht zu beheben: Die Zustimmenden von 1874 (heute ebenfalls alle tot) brachten es auf ganze 12,4%, diejenigen von 1999 (grösstenteils noch am Leben) auf 13%. Woher bloss nehmen sie die Legitimation, den anderen 87% Vorschriften zu machen?
  • Das liege halt – so sagen dann die Führungscrew-Hofjuristen – an der geringen Stimmbeteiligung. Wenn so viele Leute von ihren demokratischen Mitwirkungsrechten nicht Gebrauch machen, dann haben sie auch kein Recht zu meckern. Eine bemerkenswerte Logik: Weil der Gesellschaftsvertrag von so wenigen unterschrieben wird, gilt er auch für diejenigen, die ihn nicht unterschreiben. Das ist der Zopf Münchhausens, an dem sich dieser selbst aus dem Sumpf zieht – aus dem Sumpf der Lüge von der Volksherrschaft.

In diesem demokratischen Sinne

Euer Zeitgedanken

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Nenn mir einen Nationalstaat, wessen Herrschaft ordentlich legitimiert ist.

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Erwischt, mir fällt keiner ein. Oh, doch, kleine Ausnahme, Liechtenstein.

Über Liechtenstein wollte ich mich eh schon länger etwas informieren (:

Bitte darüber einen Bericht.
Über Liechtenstein wissen hier wohl die meisten (auch ich) viel zu wenig.

Bin Mitte November wieder in Liechtenstein und nehme die Wünsche als Agenda mit. Mal sehen was ich alles in Erfahrung bringen kann. Dann werde ich darüber einen Bericht verfassen, der dann auch mit Zahlen untermauert wird.

Hast du bestimmt mit David Dürr gesprochen (?).

Ist das Fürstentum Liechtenstein ein Nationalstaat?
Sind alle Staaten Nationalstaaten (oder z.B. Stadtstaaten Monaco, Singapur keine Nationalstaaten; was ist mit Monarchien?)?
Kann man Nationalstaat überhaupt so definieren, dass die Definition allgemeine Akzeptanz findet oder ist das letztlich Willkür; nach Gefühl (Bsp.Österreich und Schweiz - nicht auch Nationalstaat Bayern oder Sachsen und Nation Schweiz?)?

Fragen über Fragen...

Hast du bestimmt mit David Dürr gesprochen

richtig

Ist das Fürstentum Liechtenstein ein Nationalstaat?

es kann über Nacht zu einer Republik werden, wenn die Bürger es wollen. Steht auch so in der Verfassung. Den Bürgern steht es frei.

Moin,

guter Artikel.

Wann immer unsere sozialistischen Volksvertreter das Wort Demokratie in den Mund nehmen, muss ich an Sozialismus denken.

Wenn Schäuble von den Errungenschaften der Demokratie spricht, so wie auch die anderen Gefolgsleute des politisch medial bürokratischen Komplexes, dann meinen sie in aller erster Linie "Sozialismus"

Man muss in Deutschland das Wort "Demokratie" durch "Sozialismus" ersetzen um heraus zu hören, was die politischen "Eliten" tatsächlich meinen, wenn sie von Demokratie schwadronieren....

Beste Grüße.

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