Droht Wohnungs- und Grundstücksbesitzern jetzt die Enteignung? - Die Gedankenspiele einer grün-roten Landesregierung könnten Realität werden

in #deutsch6 years ago

Alles fing damit an, daß aus dem Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg vor ein paar Tagen ein internes Schreiben an die Presse durchsickerte: Wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtete, forderte darin die Landeshauptstadt Stuttgart die „Einführung eines ­Zugriffsrechts der Kommune auf zweckentfremdete Wohnungen“. Das heißt nichts anderes, als daß man leer stehende oder für andere als Wohnzwecke (z.B. als "illegale" Ferienwohungen) verwendete Wohnungen künftig unter städtische Zwangsverwaltung stellen will.

Zwischenzeitlich hatte das Wirtschaftsministerium die Forderung der Stadt Stuttgart sogar noch ausgeweitet und wollte ein Zugriffsrecht der Kommunen auf unbebaute innerstädtische Privatgrundstücke überhaupt. Damit sollte Bauland für neue Wohnungen beschafft werden.

Dagegen liefen verständlicherweise die Grundstückseigentümer Sturm. "Haus und Grund" befürchtet sogar, daß über solche Eingriffsrechte Besitzer von Einfamilienhäusern künftig noch ein Zweit-Haus in ihren angeblich zu großen Garten gesetzt bekommen.

Grundlage für die Enteignungsphantasien ist das Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwEWG) aus dem Jahre 2013. Auf dessen Grundlage können Kommunen bereits jetzt eine Satzung erlassen, nach der eine "Zweckentfremdung" von Wohnraum genehmigt werden muß. Wann das der Fall ist, führt eine "Mitteilung der Landesregierung" an den Landtag näher aus:

"Eine Zweckentfremdung liegt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 [ZwEWG] insbesondere vor, wenn der Wohnraum

1. überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,

2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,

3. nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,

4. länger als sechs Monate leer steht oder

5. beseitigt wird.

Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können als Ordnungswidrigkeit nach § 5 ZwEWG mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden."

Völlig irre ist jedoch, daß man sich zudem bei Grünen, "Bürgerlichen" und selbst unter Hausbesetzern einig zu sein scheint, daß ein Neubau von Wohnungen auf bisher unbebauten Flächen - der "grünen Wiese" - nicht in Frage kommt. Daß genau das der einzig taugliche Weg wäre, um die Wohnungsnot in Stuttgart und vielen anderen Städten nachhaltig zu entschärfen, und es außerdem nur noch wenige leer stehende Wohnungen gibt, scheint dabei überhaupt nicht zu interessieren. Willkommen im grün-roten Kommunismus!

Niemals vergessen, Genossinnen und Genossen: Keine Wohnung ist illegal!

Mittlerweile hat die Landesregierung übrigens dem Protest von Opposition und Hausbesitzern nachgegeben und will es bei der bisherigen Regelung belassen. Die soll aber fortgeführt werden, allerdings muß noch der Landtag darüber befinden.

Meine Prognose: Das war nur ein Testlauf. Das Thema wird bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Vielleicht noch viel schlimmer. Nach immer mehr "Flüchtlingen" schreiende (Ober-)Bürgermeister werden schon dafür sorgen. Eine Stadt ist erst dann pleite, wenn auch bei allen anderen nichts mehr zu holen ist.


Veröffentlich bei: https://olet-lucernam.de/2018/07/30/droht-wohnungs-und-grundstuecksbesitzern-jetzt-die-enteignung/
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Danke für den Beitrag. War in Hamburg letztes Jahr auch schon ähnlich.

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