Gutenberg sperrt deutsche Nutzer

in #deutsch6 years ago


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Es ist doch immer wieder erstaunlich, mit welchem Blödsinn die Gerichte beschäftigt werden. Die Realitätsferne der Entscheidung wundert mich nicht, ebenso wenig die dilletantische technische Umsetzung. Ein ganzes Land wird ausgesperrt, nur weil ein Rechteinhaber der Wahnvorstellung erlitt, dass er jetzt mit den ollen Kamellen reich werden kann.

Das Ganze zeigt wieder einmal sehr schön, dass wir in Deutschland dringend eine Lockerung des Urheberrechts brauchen. Natürlich sollten Werke geschützt sein, aber auf keinen Fall so lange, dass noch die Kinder und Enkelkinder des Autors davon leben können. Meiner Meinung reichen ca. 30 Jahre nach Veröffentlichung vollkommen aus. Das ist mehr als ein halbes Arbeitsleben, in der die Urheber mit ihren Werken Geld verdienen können, was in meinen Augen mehr als genug ist.

Interessant finde ich auch das Urheberrechtsmodell, dass Sempervideo vor ein paar Jahren mal auf Youtube vorgestellt hat. Da verdient der eigentliche Urheber auch noch mit, wenn mit Abwandlungen seines Werkes Geld verdient wird, was volkswirtschaftlich gesehen am besten für alle ist.
Aber unsere Politiker haben sowieso eine Art Sehschwäche für sinnvolle Themen und Ideen, weshalb ich nicht davon ausgehe, dass sich da in dieser Legislaturperiode was tut.

Das sehe ich tatsächlich anders. Ich bin der Meinung, dass Urheberrechte auf Lebenszeit auf alle Fälle gerechtfertigt sind. Das kommt bei den amerikanischen Urheberrechten auf das selbe Ergebnis. Es macht auch durchaus Sinn, sie für einige Jahre nach dem Tod des Autors (z.B. aufgrund von hinterbliebenen Partner, für welche solche Urheberrechte durchaus eine Lebensgrundlage/Altersvorsorge bilden) noch zu schützen.
Ich stimme dir allerdings zu, dass an einigen Stellen noch Lockerungen und Abwandlungen/Anpassungen nötig sind, gerade im Bezug auf internationale Urheberrechtskonflikte.

Ich bin ebenfalls der Meinung, nur sollten nicht allzu viel Jahre sein wie aktuell 75 Jahre nach dem Tod, aber da können ja fast noch die Kinder/Enkel von dem Buch profitieren. Meiner Meinung nach reichen 20-30 Jahre nach dem Tod komplett.
Das Problem ist ja eher das Internet und nicht das Urheberrecht. Vor dem Internet hat es keine Sau gestört, dass in Amerika 93 Jahre nach dem Erscheinen dort das Urheberrecht erlischt, weil man noch deutlich national/regional bezogen war. Man muss schauen wie man die generell Gesetze auf der ganzen Welt zusammen arbeiten lassen kann. Nicht nur das Deutschegesetz. Ich denke die Amerikaner haben bestimmt auch so ein paar Probleme mit dem Deutschengesetz manchmal.

Mein Vorschlag ist folgender: das Urheberrecht erlischt 50 Jahre nach der Veröffentlichung, außer wenn der Autor dann noch lebt, dann erlischt es erst mit seinem Tod

Sehe ich so ziemlich genau so.
Grüße

Ich sehe das anders. Der Urheber hat dieses Recht und davon profitieren die Nachkommen. Dies ist auch richtig so! Das Erbe darf ja auch nur der "Nachfolger" beanspruchen. @thevictor12

Wieso soll es richtig sein, dass die Nachkommen vom geistigen Eigentum des Ahnen noch profitieren? Kannst du das bitte erläutern?

Meine Meinung ist, dass die Frist bis zur Gemeinfreiheit nach 75 Jahren nach Ableben des Autors zu lang ist. Am US-amerikanischen Recht gefällt mir, dass dort nicht das Todesjahr sondern das Erscheinungsjahr für die Gemeinfreiheit relevant ist.

Und warum kommt Gutenberg den Forderungen dieses Urteils nach? Bei Google ist es klar, die haben Sitze in Deutschland und wickeln hier Geschäfte ab, primär im Rahmen von AdSense aber hier?

Ich denke die hatten einfach die Schnauze voll von dem Geplänkel.

Naja, wenn die in den USA sind sollten sie höchstens Post aus Deutschland bekommen. Gut, sie könnten nen Anwalt herschicken aber ich sag mal wenn China, die USA oder Saudi Arabien meinen irgendwas das ich tue sei falsch schlage ich nicht dort auf um mich zu verteidigen. Das tue ich übrigens mit diesem Kommentar, denn der Buchstabe "N" ist aus irgendeinem Grund in China verboten.

Google bezahlt trotzdem von irländischen Konten, weil sie so Steuern sparen

Nicht mehr soweit ich weiß.

also vor drei monaten haben sie definitiv noch aus Irland bezahlt xD Ich schätze da hat sich nichts geändert seit dem, hätte man sonst auch in den Nachrichten gehört

Ich tippe hier auf guten Willen um Keine Bösen Briefe zu bekommen von der Justiz. ^^

Mich wundert gar nichts mehr, schließlich sind wir hier in Deutschland.
Das Urheberrecht ist einfach nur absoluter Müll, viel lieber wäre ich für ein Urheberrecht welches die Rechte des jeweiligen Urhebers auf das entsprechende Werk für, sagen wir mal 20 Jahre AB Veröffentlichung sichert und dann erlischt das Recht daran.

Aber dieses Recht hier ist halt das Ergebnis von Lobbyarbeit wie es aussieht. Schließlich müssen Thomas Mann, Friedrich Nietzsche, Anne Frank und Co. auch Jahrzehnte nach ihrem Tod noch irgendwie ihre Brötchen verdienen, schließlich sollen sie ja nicht im Armenhaus landen...

Ich sage nur: Mickey Mouse Protection Act.
Walt Disney lebt ja auch schon lange nicht mehr.
Und von Warner Brothers mit ihrer Happy Birthday Geschichte brauche ich sicher auch nicht zu erzählen, da schweife ich wieder etwas ab vom Thema.

Deutschland, mir graust es vor dir.

20 Jahre sind zu wenig. Autoren schreiben bestseller nicht täglich und es braucht Zeit und sie sind selbstständige,denke ich. Man sollte sie schon für ihre Leistung auf Lebenszeit bezahlen

Naja 20 Jahre sind schon eine lange Zeit - und im Patentrecht ist das ja auch das absolute Maximum in Deutschland

Ich denke halt im Urheberrecht könnte man eine Ausnahme machen, wenn der Autor (oder einer seiner Nachkommen) noch etwas mehr aus einer bestimmten Marke machen will (z.b. eben durch Nachfolgewerke)

Ich finde auf Lebenszeit schon richtig, bei Patenten kann man eine Firma aufbauen und Produkte herstellen und weiterentwickeln, man kann ein Buch nur einmal schreiben, dies kann man ja schlecht weiterentwickeln oder Firma gründen.
Aber vor 60 Jahren hat es fast keinen Interessiert, wie lang ein Buch Urheberrecht hat. Man hat sich früher Bücher gekauft, oder in einer Bücherrei ausgeliehen.
Das Problem ist ja nur durch das Internet entstanden, mann muss irgendwie die Gesetze anpassen. Oder ein Weltweites Internetgesetz auflegen, welches nur Anwendung im Internet findet und für jeden Nutzer weltweit gilt. Ansonsten hat man immer solche Probleme, weil 2 verschiedene Länder 2 verschiedene Gesetze haben. Nur ein Weltstaat könnte das Regeln. Aber dies finde ich zu viel des guten nur wegen solchen Problemen.

Wer sagt denn, dass man aus Büchern so etwas nicht machen könnte? Fortsetzungen, Spin-offs, Merchandise, Filme, Spiele - oder eine Lizenzierung an einen dritten - Die Verwertungsmöglichkeiten sind mehr als endlos, man muss sie dann aber nur nutzen, ein Patent rauszuhauen und sich dann zur Ruhe setzen wird auch nur mit viel Glück gut funktionieren.

Aber gut - ein Patent muss auch wirklich einen Sinn erfüllen und ein Buch (oder irgendein anderes künstlerisches Werk) muss Leute ansprechen können. Ansonsten wird das kein Geld generieren - egal ob jetzt in 20 oder 95 Jahren oder einer wie auch immer gearteten Frist nach Tod des Verfassers/Erfinders.

Sehe ich auch so.

First world problems ciberghost 🤭

Doch zum Beispiel die Langeweile der Gleichstellungsbeauftragte der SPD, meiner Meinung nach.

Seit wann denn 75 Jahre? Es waren zumindest 2015 70 Jahre, da damals "Mein Kampf" aus dem Schutz raus kam, da Hitler 1945 verstarb, also 70 Jahre zuvor.

70 ist richtig ( § 64 UrhG), da hat sempervideo wohl was verwechselt

ich glaube mein kampf wird nicht durch deutsches uhrheberrecht geschützt sondern durch das von Österreich.Immerhin wurde hitler ja in Österreich geboren oder hat dass nichts mit dem uhrheberrecht zu tun?

Der 'Erbe' war der Freistaat Bayern und die haben sich ja auch bis zum Ende gegen eine Neu-Veröffentlichung in Deutschland gesperrt. Im Ausland war das auch schon vor 2015 möglich und mit Österreich hat das gar nichts zu tun gehabt.

damotil hat schon teilweise Recht, wichtig hinzuzufügen wäre noch, dass in jedem Land das jeweilige Urheberrecht gilt, sodass selbst für Falco hier das Deutsche Urheberrecht gilt. Ja, Hitlers "Mein Kampf" ging an Bayern, aber auch, wenn es an Wien ginge, hier gilt Deutsches Recht. Dies gilt also auch für Tolstoi und Franklin. Zumindest, solange der Anbieter in Deutschland ist.

Sorry, natürlich geht es nicht um den Anbieter, sondern um den Konsumenten. Jeder Konsument ist an das nationale Urheberrecht gebunden, wir also an 70 Jahre nach dem Tod, Amis an 95 Jahre nach Erscheinen.

Nur mal kurz zum nachhaken: Waren es nicht 70 Jahre nach Tod des Autors, die das Urheberrecht dann noch anhält? Oder hat sich da in den letzten Jahren irgendwas im Recht geändert?

Meiner Kenntnis nach schon. Deswegen gab es (soweit ich weiß) ja auch 2015 die Diskussion darum, ob "Mein Kampf" nun gemeinfrei wird oder nicht.

Geändert hat sich da über die Jahre durchaus was, allerdings nicht wirklich dieses Jahrtausend (zumindest im Hinblick auf Bücher, Datenbanken und Software ist noch mal was anderes). Durch diese Änderungen gibt es jedoch in ein paar Fällen kürzere oder längere Schutzzeiten je nach dem wann etwas erschienen ist. Ob "Mein Kampf" gemeinfrei wird oder nicht war nie eine Frage, es gab da etwas Verwirrung da einige fälschlich annahmen dass das Buch zu irgendeinem Zeitpunkt illegal gewesen sei.

70 ist richtig ( § 64 UrhG), da hat sempervideo wohl was verwechselt

Der hatt den Buchdruck erfunden haste aber in schule in Geschichte nicht aufgepasst habe auch zwar nur geschlafen aber manchmal war doch wach 😀

Den Buchdruck Gutenberg kenn ich natürlich - allerdings nicht die Plattform - das war gemeint.

Achso 😀

ähm nein, der Bundesverteidigungsminister hieß Karl-Theodor von und zu Guttenberg und hat nichts mit der benannten Seite zu tun.
Johannes Gutenberg mit nur einem T hat den Buchdruck zur Zeit Martin Luthers erfunden und ermöglichte somit die zahlreiche Vervielfältigung und Verbreitung der Luther-Bibel. Und nach diesem Buchdruck-Erfinder ist die diskutierte Plattform https://www.gutenberg.org benannt.

Vielleicht war es der Domainname, der das Gericht zu diesem Fehlurteil verleitet hat -- das Gericht dachte, es handele sich hierbei um eine Plagiatsseite. Kein Wunder dass es Copyrightverstöße beanstandet hat.

Das ist nicht der Grund der Klage. Bitte lies mal den Artikel auf Heise.de: Urheberrecht: E-Book-Portal Gutenberg.org sperrt deutsche Nutzer aus

Ich habe wohl vergeblich gehofft, dass du verstehst, dass mein Kommentar nicht ernst gemeint sein kann.

Wie sieht es denn dann aus wenn ich eines dieser Bücher, die in den USA frei ist, aber nicht in Deutschland, aus Deutschland auf einen amerikanischen Hoster uploade? Verletze ich damit dann das Urheberrecht oder nicht? Oder wenn ich zB jetzt eine Art Spiegelserver betreiben würde aus Deutschland? Müsste ich dann auch nur Geo-blocken oder wäre das dann schon eine illegale Vervielfältigung kopiergeschützten Materials? Was wenn dieser Server in den USA stünde?

PS: Herrn solmecke fragen

Ohne ein Jurist zu sein. Wenn du es direkt für deutsche anbietest zum Beispiel weil du Gutenberg in deutsch übersetzt, könnte es Probleme geben. Und du wohnst hier und könntest von deutschen Verlagen belangt werden.

Bald wird archive.org das gleiche Schicksal ereilen. Copyrightnazis werden schon dafür sorgen...

Ja könnte möglich sein wenn da oben nicht Gerade an Diesel verboten diskutieren haben die auch andere Thema

Nicht nur die Copyrightnazis, sondern auch alle, die sich für ihre Beiträge nicht verantworten wollen -- ich denke da besonders an weiterverbreitete Fakenews durch das ein oder andere "Qualitätsmedium" oder den ein oder anderen Politiker, der das ja alles so nie gesagt haben will.

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