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RE: Gedanken zum deutschen Steuerrecht; auch bezüglich der Nutzung von Steem(it).

in #deutsch6 years ago (edited)

Echt jetzt? Ich habe immer gedacht, dass man dann die Verluste im Jahr darauf geltend machen könnte?

Mir hat meine Steuerberaterin gesagt, dass ich als Selbständiger meine Steemit-Einnahmen als zusätzliches Konto angeben kann. Bin gespannt wie darauf die Versteuerung ausschaut.

Nachtrag:

Verluste aus Veräußerungsgeschäften werden mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften verrechnet und können auch für ein Jahr zurückgetragen als auch vorgetragen werden.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.html?seite=3

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Das Problem ist, dass man in Deutschland einen short sale oder Optionsverkauf (also to open) erst einmal versteuern muss, als hätte man 100% Gewinn gemacht. Wenn man die Position dann zurückkauft um sie zu schließen wird der ganze Rückkaufwert als Verlust verbucht und wandert in den Verlusttopf.
Wenn Du jetzt im Dezember eine Position öffnest, dann zahlst Du im alten Jahr dafür Steuern.
Angenommen die Position läuft gegen dich und im Januar kaufst Du sie mit Verlust zurück, dann hast Du auf Verluste Steuern gezahlt die zwar bei erneuten Gewinnen verrechnet werden, sollte es aber keine Gewinne geben, dann hast Du Pech gehabt.
In USA ist das anders, da wird die Steuerpflicht erst beim Schließen der Position berechnet.

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