STEEMIT - die rechtliche Seite, zB Besteuerung von Gewinnen und Gewerbeanmeldung

in #deutsch6 years ago (edited)

Was sagt das FINANZAMT ÖSTERREICH dazu:


Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen - https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


sehr interessant folgender Absatz:

  • Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen:
    Das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen, bei der diese gegen andere Kryptowährungen oder gegen reale Währungen getauscht („an- und verkauft“) werden können, ist grundsätzlich als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.

Wohlgemerkt: Wir betreiben nicht, wir benutzen!

Ich möchte euch auch auf folgenden Artikel von @taxguy aufmerksam machen

https://steemit.com/tax/@taxguy/besteuerung-von-gewinnen-und-verlusten-aus-kryptowaehrungen-in-deutschland-taxation-of-gains-and-losses-from-cryptocurrencies-in

Ist zwar nur für Deutschland gültig, aber wir sollten das auch für Österreich abklären, denn lieber vorausschauend handeln, als im Nachhinein Probleme zu haben!


Sort:  

Wenn ich mich nicht irre, muss man "nur" Gewinn versteuern.
Solange man also keine SBD über Umwege irgendwie zu € macht. Hat man kein Problem. Noch gibt es kein Gesetz für cryptocurrencies. Und solange es da keines gibt braucht man sich keine Sorgen machen.

Wie gesagt, wenn man SBD irgendwie zu € macht, sollte man das angeben.

Ich habe das erst auch so gesehen. Aber da gab es beim letzten Stammtisch in Wien Diskussionen darüber. Angeblich sieht unser Finanzamt das Anders. Muss sich wohl jeder für sich selbst erkundigen. Am besten schriftlich.
Da das Ganze aber mit Gewinnabsicht gemacht wird, ist auf alle Fälle bei der örtlichen Wirtschaftskammer/Handelskammer zu klären, ob man einen Gewerbeschein benötigt. Ich habe zur Sicherheit einen ... schon länger, weil ich ja auch einen Blog habe ... Ja, dazu braucht man in Österreich einen Gewerbeschein!!!
Aber falls ich den oben zitierten Absatz richtig verstehe, braucht man offensichtlich auch für Steemit einen Gewerbeschein, . Und da muss man dann auch Gewinn versteuern, egal ob man ihn "mitgenommen" hat oder nicht. Man kann aber auch den Verlust natürlich gegenrechnen.

Okay das ist interessant.
Stimmt letztendlich muss es jeder selbst entscheiden.
"Mit Gewinnabsicht" finde ich auch sehr interessant.
Mir geht's hier gar nicht um Gewinne.
Empfinde das hier als ein "social network".
Einen anderen Blog habe ich nicht.

Mit "Gewinnabsicht" ist aber nicht DEINE persönliche Einstellung gemeint, sondern nur, ob das Medium diese anbietet. Wenn JA (Steemit tut das eindeutig!), dann ist es eine gewerbemäßig und steuerlich relevante Gewinnabsicht, egal wie die Einzelperson darüber denkt! ... Du siehst, ich habe schon ein bisserl was gelernt im Laufe der vielen Jahre, die ich schon selbständig bin :) - das kommt halt ganz automatisch.

Und du musst keinen Blog haben, um in Östereich einen Gewerbeschein zu benötigen, wenn du bei Steemit bist. Habe nur den Gewerbeschein schon, weil ich meinen Blog schon viel länger habe, hätte ich den Blog nicht, müsste ich JETZT durch Steemit das Gewerbe anmelden.

Okay.
Soweit hab ich das verstanden.
Was denkst du über "nur dann Steuerpflichtig wenn du Steem-Dollar in echte Währung tauschst" ?
Ist jetzt gefährliches Halbwissen von mir. Wenn man keinen Gewinn macht im Sinne von Tausch "Wertpapiere in Geld" muss auch nichts versteuert werden.

So ist es ja auch bei Aktien wenn ich mich nicht täusche. Steuern fallen erst beim Verkauf der Aktien an.
Oder sehe ich das falsch?

Hey @matschi, vielen Dank für Deine Beiträge, die sehr wichtig sind. Zum Thema der Besteuerung von Aktien: Du hast recht, die Aktiengewinne werden erst dann versteuert, wenn die Aktien verkauft werden. Der für das Finanzamt große Unterschied liegt darin, woher der Gewinn kommt. Bei Aktien hast Du vorher Dein eigenes Geld genommen, um die Aktie zu kaufen. Beim Verkauf der Aktie realisierst Du einen Gewinn, dieser ist zu diesem Zeitpunkt steuerpflichtig. Bei STEEM hast Du - wie z.B. ein Schriftsteller - durch Dein Schreiben einen Mehrwert geschaffen und dafür wirst Du von Fremden bezahlt. D.h. aus Sicht des deutschen Finanzamtes bietest Du Deine Leistung (z.B. schriftstellerische Tätigkeit) an einem Markt an (dieser ist zwar auf steemit begrenzt, ein begrenzter Markt reicht nach Ansicht der Finanzverwaltung aus) und Du erhältst eine in € umrechenbare Kryptowährung (STEEM). Somit erfüllst Du nach deutschem Recht die Voraussetzungen für eine Besteuerung.
Das deutsche Steuerrecht spricht bei der Versteuerung von anderen Vermögensgegenständen als Geld auch tatsächlich nur von Vermögensgegenständen. Damit ist aus Sicht des deutschen Steuerrechts vermutlich gar kein eigenes Gesetz für Kryptowährungen notwendig, da als Vermögensgegenstände sowohl solche angesehen werden, die man anfassen kann (materielle Vermögensgegenstände), als auch solche, die man nicht anfassen kann (immaterielle Vermögensgegenstände). Zu letzteren gehören, auch ohne dass sie ausdrücklich gesondert geregelt werden, die Kryptowährungen.

Danke für deinen wertvollen Beitrag! Da habe ich wieder was gelernt! Sehr gefinkelte Wortwahl vom FA ...

Viele Dank für die ausführliche Antwort.
Ist denn steem bereits eine in € umrechenbare Währung?
Direkt geht's soweit ich weiß (noch) nicht.

Woher kommt denn überhaupt der Wert von steem? Für mich klingt das ein wenig so:
"Ich habe Blumen im Garten angepflanzt (Rosen) und eine hat den Wert 1€."
Den Wert kriegt man wenn man die Rose beim Blumenhändler verkaufen würde/könnte.
Da mir aber niemand die Rosen abkauft, bringt mir der Wert eigentlich nix.
Vielleicht finde ich jemanden, der mir im Tausch für die Rosen, Schmuck anbietet. Den könnte ich dann beim Gold- An- und Verkauf in € umwandeln. Und das muss ich dann angeben?
Ich könnte den Wert auch höher ansetzen, oder niedriger. Dennoch wird mir die niemand abkaufen. Da sie aber einen Wert haben, müsste ich sie versteuern.

Ich glaube (wichtig glaube) das "Problem" liegt momentan noch daran, dass ich steem gar nicht direkt handeln kann. Sondern nur über eine andere kryptowährung. Und das auch nur mit Verlusten bzw. je nach aktuellem Wechselkurs. Heißt ich spekuliere. Und damit wären wir wenn ich mich nicht täusche im Bereich "private Veräußerungsgeschäfte".
Bitte nagelt mich da nicht fest. Ich kläre das noch Mal mit meinem Steuerberater. Da ich erst seit Januar bei steemit bin, gilt das für mich erst nächstes Jahr. Bis dahin kann noch viel passieren.

Ich bin mir nicht 1000% sicher, könnte hier nur Vermutungen oder Eigeninterpretationen von mir geben, aber ich werde mich auf alle Fälle beim Finanzamt erkundigen.
Letztendes liegt Gewinnabsicht vor, ob nun in Crypto oder Euro ist VERMUTLICH egal. Aber wie gesagt, das ist meine Interpretion. Werde mich auf alle Fälle beim FA erkundigen.

Letztendes ist es ja wahrscheinlich für das FA egal, wie du was bezahlt bekommst. Es gibt ja auch den Begriff vom "Geldwerten Vorteil". Aber wie gesagt ... Fragen ist besser als spekulieren.

Deinen Absatz den du oben beschreibst, gilt doch nur für Cryptobörsen, aber nicht für Nutzer, also für Bittrex, oder Bitpanda oder ähnliches. Ich habe auch einige Links bei taxguy reingeschrieben, eben auch vom Finanzamt und WKO. lg

Das stimmt, das habe ich auch dazu geschrieben ... Ist auf den ersten Blick verwirrend.
Das mit der Gewinnabsicht stimmt aber ... wir agieren auf einer Plattform, die Gewinn abwirft. Ob das unser Hautpziel ist oder nicht. Auch wenn es nur um die soziale Komponente geht, wirft die Plattform trotzdem Gewinn ab. Wenn man da nicht will, muss man auf FB bleiben. So einfach sieht es der Gesetzgeber.

Alles Andere werde ich mich auf jeden Fall am FA erkundigen, oder beim Steuerberater. Aber dessen Auskunft ist nicht rechtsbindend.

Interessant auch

Das Betreiben einer Online-Börse

Du betreibst die Börse aber nicht. Du benutzt sie.

Das stimmt absolut, aber du schreibst darauf in vom Finanzamt so gesehener Gewinnabsicht. Daher auch das Gewerbe und die Steuerrelevanz.
Mit dem Begriff "Gewinnabsicht" habe ich mich jahrelang als seinerzeitige Bundesvorsitzende Lebensraum-Consulting in der Bundeswirtschaftskammer beschäftigt.

Ich kann aber in allen Belangen auch komplett falsch liegen. Selber erkundigen ist am besten.

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