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RE: Sonderschutzzone

in #deutsch6 years ago (edited)

Hallo lieber leroy.linientreu,

Das eine ist ne Strafanzeige, die gibt es für umme

Ja schon, nur Strafanzeige wegen was? Körperverletzung oder gar vorsätzliche Körperverletzung? Und dann must du ja aber auch den Schaden nachweisen...wie soll das gehen? Hmmm. Auch nicht so einfach!?!

Das andere ist eine Schadensersatzklage vor dem Zivilgericht.

Hier wird es auch so sein das du nachweisen musst welchen Schaden du davon hast. Und das macht es fast unmöglich gegen die vor zu gehen wenn du keinen dieser besagten Autos gekauft hast.

Meinen 20 Jahren alten Alfa mit ner blitzsauberen Euro-VIER und einer fetten 2,5-Liter-V6-Dreckschleuder verkaufe ich leider nicht :-). Von den Dingern gibt es aber einige, die noch rumfahren und die man günstig schießen kann. 100% Fahrspaß.

Das finde ich echt Super. Ich steh total auf Alfa's :))) Beste Entscheidung ever!!!

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Jo, da hast Du Recht. Leroy ist kein Jurist und hält besser die Fresse. Die Strafanzeige bringt Dir persönlich gar nix, und bei der Zivilklage hast Du konkret entstandenen Schaden nachzuweisen. Und zwar gegen die Anwälte von VW. Lecker sieht anders aus.

Ja schon, nur Strafanzeige wegen was? Körperverletzung oder gar vorsätzliche Körperverletzung? Und dann must du ja aber auch den Schaden nachweisen...wie soll das gehen? Hmmm. Auch nicht so einfach!?!

Mittels Gutachten über die Beeinträchtigung Deiner Nichtraucherlunge (und die Deiner Kinder) durch den Feinstaub z.B. Einige Menschen in München sind auf diesem Wege aktiv geworden ...

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