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RE: Sonderschutzzone

in #deutsch6 years ago (edited)

Das eine ist ne Strafanzeige, die gibt es für umme. Das andere ist eine Schadensersatzklage vor dem Zivilgericht.

Und die dürfte teuer werden, selbst wenn es nur Vorauszahlungen sind. Und sichere Verfahren gibt es nicht. Wer sich's leisten kann, sollte das tun. Wer es sich leisten möchte, evtl. auch.

Wer sich's nicht leisten kann, ist - wie immer - in den Arsch gekniffen. Das betrifft übrigens nicht nur Zivilverfahren, sondern gerne auch verwaltungsrechtliche Verfahren. Ab einem bestimmten Streitwert kannst Du aussteigen ... egal: will Deine Aussage nicht verwässern oder zerreden.

Was man sonst noch machen kann, ist einfach keine Autos mehr von den betroffenen Konzernen kaufen. Wobei das langsam alle zu sein scheinen.
Hmm. Woran das liegen könnte? Verwebung von Politik und Wirtschaft ist die klassische Definition von Faschismus. Soweit werden wir nicht gehen wollen, um Himmels willen.

Meine Devise wäre, mir das Auto klauen zu lassen. Dann bist Du alle Probleme los. Und danach NIE WIEDER einen VW. Fxxx thxxx! Oder sag nachweislich und öffentlich was Böses (z.B., dass Frauen im Schnitt dümmer als Männer sind). Dann kriegst Du mit etwas Glück Besuch von der Antifa. Lass Dein Auto einfach vor der Tür stehen, den Rest erledigen die für Dich.
In Berlin Standard.

PS: Meinen 20 Jahren alten Alfa mit ner blitzsauberen Euro-VIER und einer fetten 2,5-Liter-V6-Dreckschleuder verkaufe ich leider nicht :-). Von den Dingern gibt es aber einige, die noch rumfahren und die man günstig schießen kann. 100% Fahrspaß.

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Hallo lieber leroy.linientreu,

Das eine ist ne Strafanzeige, die gibt es für umme

Ja schon, nur Strafanzeige wegen was? Körperverletzung oder gar vorsätzliche Körperverletzung? Und dann must du ja aber auch den Schaden nachweisen...wie soll das gehen? Hmmm. Auch nicht so einfach!?!

Das andere ist eine Schadensersatzklage vor dem Zivilgericht.

Hier wird es auch so sein das du nachweisen musst welchen Schaden du davon hast. Und das macht es fast unmöglich gegen die vor zu gehen wenn du keinen dieser besagten Autos gekauft hast.

Meinen 20 Jahren alten Alfa mit ner blitzsauberen Euro-VIER und einer fetten 2,5-Liter-V6-Dreckschleuder verkaufe ich leider nicht :-). Von den Dingern gibt es aber einige, die noch rumfahren und die man günstig schießen kann. 100% Fahrspaß.

Das finde ich echt Super. Ich steh total auf Alfa's :))) Beste Entscheidung ever!!!

Jo, da hast Du Recht. Leroy ist kein Jurist und hält besser die Fresse. Die Strafanzeige bringt Dir persönlich gar nix, und bei der Zivilklage hast Du konkret entstandenen Schaden nachzuweisen. Und zwar gegen die Anwälte von VW. Lecker sieht anders aus.

Ja schon, nur Strafanzeige wegen was? Körperverletzung oder gar vorsätzliche Körperverletzung? Und dann must du ja aber auch den Schaden nachweisen...wie soll das gehen? Hmmm. Auch nicht so einfach!?!

Mittels Gutachten über die Beeinträchtigung Deiner Nichtraucherlunge (und die Deiner Kinder) durch den Feinstaub z.B. Einige Menschen in München sind auf diesem Wege aktiv geworden ...

und was ist mit dem Armenrecht? Wenn ich es mir nicht leisten kann, muss ich doch vom Staat einen Anwalt bekommen. Oldtimer fahern ist ja auch voll im Trend.

Haha - wenn Du Hartzer bist, ja. Als Hartzer hast Du aber kein neues Auto, jedenfalls nicht offiziell.

Wenn Du jedoch ein kleiner Malocher bist und Steuern zahlst, kriegst Du im Normalfall NIX. Außerdem musst Du Dich nackig machen. Prozesskostenhilfe gilt auch sonst nicht uneingeschränkt. Und da Dein Anwalt weniger Kohle kriegst als sonst, kriegst Du meist auch nur Pfeifen.

Zünd die Kiste an, sag es war der Nachbar, dessen Frau Du gevögelt hast und klär den Rest mit der Versicherung. Ende. :-)

Unser Auto ist fünf Jahre alt. Die Halterin ist Krankenschwester. Was kostet so eine Gerichtsmarke und welchen Text muss sie abgeben? Neuwert 23000 Euro. Mindestens die Häfte muss rausspringen und noch die Gesundheitsgefährung dazu. Was kostet das?

@afrog, ich muss passen. Da bin ich leider nicht kompetent genug, um Dir das aufdröseln zu können. Billig wird es nicht. Der Anwalt gewinnt immer, egal auf welcher Seite er steht. Vergiss das nicht.
Echter Widerstand sieht sowieso anders aus ;-) ... Denk nochmal drüber nach.
Aber wenn Du's machst: zieh et durch! :-D

Ja das mit dem Armenrecht ist so eine Sache. Es kann passieren das mann eben keine PKH (Prozesskostenhilfe ) bekommt weil das Gericht dann unter Umständen die Frage in den Raum wirft, ob mann eine solche Klage auch gemacht hätte wenn mann nicht Arm gewesen wäre. Leider wird nicht der Arme gefragt und kann somit auch nicht sagen: Ja verdammt mir geht es um das Prinzip und nicht um Geld!!! Der Richter entscheiden dann meisten gegen PKH. Klar mann dann noch die Möglichkeit einer Beschwerde die dann aber auch wieder geschmettert wird. Soviel zum Armenrecht!!!

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