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RE: Asyl auf Rezept? (Report Mainz)
Ob man das auf Rezept bekommt oder ob man sich kurz nen Verwaltungsbescheid im BAMF kauft, dürfte keinen allzu großen Unterschied machen. Beides rechtsstaatlich einwandfreie Vorgehensweisen. Hat auch - entgegen bösen Unkenrufen - nix mit dem Ablasshandel zu tun, der zu finsteren Zeiten im Mittelalter durchgeführt wurde :-)